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271/2001
Stand: 17.10.2001
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Frauen vor Gewalt und unzumutbaren Belästigungen schützen

Rechtsausschuss/

Berlin: (hib/BOB) Nahezu einstimmig bei lediglich einem ablehnenden Votum aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen Maßnahmen für einen besseren zivilrechtlichen Schutz insbesondere von Frauen vor Gewalttaten und unzumutbaren Belästigungen gebilligt. Diese sollen ab 1. Januar 2002 wirksam werden. Die Regierung hatte dazu einen Gesetzentwurf (14/5429) vorgelegt. So soll die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Schwelle abgesenkt werden, bei der ein Ehepartner dem anderen die gemeinsame Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen muss. Wenn eine von Gewalt bedrohte Person einen solchen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter führt, dürfe sie künftig die Überlassung dieser Wohnung fordern können, wenn dies erforderlich ist, um eine so genannte unbillige Härte zu vermeiden. Diese könne auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist, beschlossen die Rechtspolitiker des Parlaments. Sie übernahmen damit einen Änderungsvorschlag des Bundesrates zu der Gesetzesinitiative. Geregelt wird ferner, dass auch bei bestimmten unzumutbaren Belästigungen gerichtliche Schutzanordnungen in Zukunft gesetzlich möglich sein sollen. Erwähnt werden dabei vor allem das Eindringen in die Wohnung sowie das ständige Verfolgen oder Nachstellen einer Person. Dazu zählten auch der Einsatz des Telefons oder das Versenden von e-mails.

Alle Fraktionen begrüßten im Rechtsausschuss den erreichten überparteilichen Konsens. Die SPD wies darauf hin, es handele sich bei der Vorlage nicht um ein "Anti-Männer-Gesetz". Gewaltopfer seien aber in aller Regel Frauen. Diese gelte es mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zu schützen, wobei beispielsweise die Aufforderung an den Täter, die gemeinsame Wohnung zu verlassen, nur eine "ultima ratio" sein könne, die aber "leider häufig notwendig ist", so die Sozialdemokraten. Zustimmung, insbesondere bei CDU/CSU und FDP, fand darüber hinaus die Absicht der Koalition, in naher Zukunft weitere Vorschläge zu unterbreiten, die dazu beitragen sollen, Kinder auch in solchen Haushalten, die nicht auf einer vom Staat anerkannten Verbindung zweier Partner basierten, vor Gewalt zu schützen. Die Union erklärte im Übrigen, ungeachtet ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, die Regierungsinitiative mitzutragen, werde sie jenen Artikeln, welche die Situation von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften berücksichtigten, nicht zustimmen. Bündnis 90/Die Grünen fanden es hingegen gelungen, dass verschiedene Lebensformen in die Novelle integriert wurden. Sie betonten zudem, es sei auch kriminalpolitisch wichtig, Kinder und Jugendliche vor Gewalterfahrung zu schützen und sie so vor möglichen kriminellen Karrieren zu bewahren. Die PDS bezeichnete das Gesetz als einen "sehr, sehr guten Schritt in die richtige Richtung". Jetzt seien die Länder gefordert, auf Mittelkürzungen für Frauenhäuser zu verzichten, um die gute Absicht des Bundesgesetzgebers nicht zu konterkarieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_271/02
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