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271/2001
Stand: 17.10.2001
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Experten fordern zügige Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Biopatenten

Rechtsausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/BOB) Eine EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen sollte nach Ansicht von Sachverständigen sobald wie möglich umgesetzt werden. Die Experten äußerten sich anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/5642), die am Mittwochnachmittag begonnen hat. Das Ziel der Richtlinie, unter anderem einen EU-weiten harmonisierten Schutz von biotechnologischen Erfindungen herbeizuführen, solle nicht durch nationale Alleingänge unterwandert werden, erklärte beispielsweise Professor Josef Straus. Der Direktor des Max-Planck-Institutes für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht äußerte seiner schriftlichen Stellungnahme zufolge weiter, eine Umsetzung der Richtlinie werde sich insofern positiv auf die Innovation in der Biotechnologie auswirken, da für Rechtsicherheit gesorgt werde.

In die gleiche Richtung argumentiert auch Dieter Laudien, Vorsitzender des Patentausschusses des Verbandes der forschenden Arzneimittelhersteller in Berlin: Eine Umsetzung der Richtlinie ohne Abstriche sei im Interesse der Wettbewerbsverbesserung gegenüber den in der Biotechnologie führenden Nationen USA und Japan unbedingt erforderlich. Eine Einschränkung des Patentschutzes würde dieser Zielsetzung "diametral entgegenlaufen" und beträchtliche wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben. Ein "nationaler Sonderweg" oder auch das Ziel, die EU-Richtlinie erneut zu verhandeln, seien deshalb weder erforderlich noch sinnvoll. Laudien wies zudem darauf hin, die Gefahr einer Monopolisierung durch effektiven Patentschutz bestünde nicht. Die Zahl insbesondere der kleinen und mittleren Biotechnologie-Unternehmen sei in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch die Patentanmeldungen belegten, dass sowohl kleine wie große Unternehmen, aber auch Einzelerfinder und öffentliche Institute am Wachstum teilnähmen.

Thomas von Rüden vom Biotechnologieunternehmen MorphoSys AG spricht sich in seiner Stellungnahme dafür aus, biotechnologische Erfindungen keinerlei Beschränkungen zu unterwerfen, auch wenn sie - isolierte - Bestandteile des menschlichen Körpers beträfen. Voraussetzung sei aber, dass diese Erfindungen die allgemein gültigen Patentierungsvoraussetzungen für den Stoffschutz erfüllten. Insbesondere sollte nicht zwischen Stoffen auf Grund ihrer Herkunft bzw. ihres Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins in der Natur unterschieden werden. Sonst würden biotechnologische Erfindungen zum Beispiel gegenüber chemischen Innovationen diskriminiert, so der Sachverständige.

Auch der Rechtsanwalt Professor Winfried Tilmann aus Düsseldorf plädiert in seiner Stellungnahme dafür, die EU-Richtlinie im Hinblick auf die europäische und internationale Verflechtung des Patentrechts unverändert zu übernehmen. Die Richtlinie schaffe die lange erwartete einheitliche Basis für die in der Biotechnologie tätige Wirtschaft. Eine ähnliche Position vertritt auch Hans-Georg Landfermann, Präsident des Bundespatentgerichtes in München. Werde die Richtlinie umgesetzt, schaffe dies zusätzlich Rechtsklarheit für das deutsche Patent- und Markenamt, die deutschen Gerichte und somit auch für die Anmelder von Patenten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_271/08
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