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272/2001
Stand: 17.10.2001
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Regierung soll zulässige Mobilfunkstrahlung gesetzlich absenken

/Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) hat die PDS mit einem Antrag (14/7120) gefordert. Danach soll die Regierung die zulässigen Emissionswerte unter Berücksichtigung der nichtthermischen Wirkungen im Mobilfunkbereich soweit absenken, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Die Fraktion führt an, die 26. BimSchV gelte nur für gewerbliche Anlagen und erfasse zudem nur ortsfeste Anlagen. Der Betrieb von Mobilfunktelefonen falle dagegen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung heraus. Angesichts geplanter weiterer 40.000 Mobilfunksendeanlagen zusätzlich zu bereits vorhandenen 35.000 Standorten mit 50.000 Sendeanlagen sei die Regelung absolut unzureichend. Nichtthermische Wirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich würden nicht berücksichtigt und auf das Vorsorgeprinzip werde völlig verzichtet.

Losgelöst von den "bereits nach heutigem Wissensstand nötigen Sofortmaßnahmen zur Eindämmung gesundheitlicher Gefahren" sei die Bundesregierung auch angesichts der 100 Milliarden DM für Einnahmen aus versteigerten UMTS-Lizenzen "in der Pflicht", die unabhängige Forschung wirksamer als bisher finanziell zu unterstützen, so die PDS. Einzuführen sei auch ein öffentliches Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für alle Mobilfunksendeanlagen unter strikter Beteiligung Dritter. Darüber hinaus sei den Mobilfunkbetreibern eine umfassende Informationspflicht über die von ihnen zu verantwortenden Emissionen und Immissionen und über die Netzplanung aufzuerlegen. Die Informationen müssten der Bevölkerung und den Kommunen kostenlos und rechtzeitig vor Errichtung von Sendeanlagen zugänglich gemacht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_272/09
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