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280/2001
Stand: 26.10.2001
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FDP fragt nach Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen

/Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/RAB) Die Überprüfung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen durch den Arbeitsminister ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP (14/7212). Die Fraktion beruft sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichtes Kassel, in dem festgestellt worden sei, dass der Arbeitsminister die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages über die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft im Februar 1994 auf Grund fehlerhaften statistischen Materials festgestellt habe und somit die Voraussetzungen nicht erfüllt worden seien. Dem vom Kasseler Arbeitsgericht vor sieben Jahren verhandelten Fall habe der Arbeitsminister einen zu hohen Organisationsgrad zugrunde gelegt. Da die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen für die Feststellung der Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge und die Bemessung der Geringfügigkeitsgrenze habe, spiele die statistische Grundlage für Entscheidungen über die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen eine wichtige Rolle. Die Abgeordneten erkundigen sich deshalb unter anderem, ob der Arbeitsminister infolge des Gerichtsurteils das den Entscheidungen zugrundeliegende Zahlmaterial prüfen wolle und in wie vielen Fällen bei Arbeitsgerichten in den letzten beiden Jahren eine Klage anhängig gewesen sei, die die Rechtmäßigkeit von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen durch den Arbeitsminister angegriffen hätten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_280/07
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