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282/2001
Stand: 30.10.2001
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Entscheidung über weitere Finanzhilfe für Gedenkstätten auf polnische Anfrage

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung wird über die weitere finanzielle Unterstützung für Gedenkstätten an Orten ehemaliger NS-Vernichtungslager in Polen dann entscheiden, wenn es dazu konkrete Anfragen aus dem Nachbarland gibt. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (14/7233) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/7048) mit. Sie verweist dazu insbesondere auf den von Warschau 1990 ins Leben gerufenen Internationalen Museumsrat Auschwitz (IMR). Dieser sei seit vergangenem Jahr unmittelbar an das Büro des polnischen Ministerpräsidenten angebunden und inhaltlich für alle Holocaustgedenkstätten in Polen zuständig. Wie es in der Antwort weiter heißt, habe Deutschland bei seinem Beitrag für Erhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen den Schwerpunkt auf das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gelegt. Diese Entscheidung sei seinerzeit im engen und ständigen Dialog mit der polnischen Regierung, dem IMR und den Opferverbänden erfolgt. Zwischen 1992 und 1996 seien 10 Millionen DM aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt worden. Von diesem Betrag sei insbesondere eine Heizungs- und Klimaanlage mit Gesamtkosten von 6,8 Millionen DM finanziert worden. Darüber hinaus, so die Regierung weiter, habe die Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit den Erhalt der ehemaligen Lager Auschwitz, Majdanek und Groß-Rosen unterstützt, zusammen mit über 3,5 Millionen DM. Die Finanzhilfe der Länder für die Erhaltung der Gedenkstätten Auschwitz belaufe sich auf weitere 10 Millionen DM, wobei die Mittel noch nicht vollständig abgeflossen seien. Noch zur Verfügung stehende etwa 4 Millionen DM sollen laut Antwort zum größten Teil für die weitere Konservierung der Zaunanlagen verwendet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_282/04
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