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286/2001
Stand: 05.11.2001
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"Terroranschläge haben Restrisiko von Atomkraftwerken verändert"

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die Terroranschläge in den USA haben nach Auffassung von Professor Georg Hermes von der Universität Frankfurt am Main dazu geführt, dass sich die Grenze des so genannten "hinnehmbaren Restrisikos" bei Kernkraftwerken verschoben hat. Bei gezielten Flugzeugangriffen auf diese Kraftwerke befinde man sich nicht mehr im Bereich des tolerierbaren Restrisikos, sagte der Wissenschaftler am Montagvormittag in einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses. Thema der Anhörung war ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur geordneten Beendigung der Nutzung von Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität (14/6890). Hermes wies auf die Verantwortung der Betreiber von gefährlichen Anlagen hin, da nie völlig sichergestellt werden könne, dass Flugzeuge nicht auf Kernkraftwerke fallen. Nach den Worten des Professors hat der Gesetzgeber von den Betreibern verlangt, Risiken "so gut wie" auszuschließen, um das Grundrecht auf Leben und Gesundheit mit den wirtschaftlichen Interessen der Anlagenbetreiber in Einklang zu bringen. Dies sei auch verfassungskonform, betonte Hermes. Auch der vorliegende Koalitionsentwurf ändere daran nichts.

Der Berliner Rechtsanwalt Siegfried de Witt verwies auf die Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Restrisiko mit der "praktischen Vernunft" der Ingenieure umschrieben worden sei. Der vorliegende Entwurf stelle keinen besonderen Eigentumsschutz der Anlagenbetreiber dar, vielmehr werde das Eigentum durch die geplante Laufzeitbegrenzung auf 32 Jahre eingeschränkt. Auch Professor Matthias Schmidt-Preuß von der Universität Erlangen-Nürnberg sah in der Laufzeitbegrenzung einen Eingriff in das Eigentumsrecht. Entscheidend sei die Frage, ob diese Begrenzung verhältnismäßig ist. Hier gebe es eine verfassungsrechtliche "Gemengelage". Was die terroristische Bedrohung angehe, sagte Schmidt-Preuß, das Instrumentarium, um dieser Bedrohung zu begegnen, stehe im Atomgesetz und in weiteren Befugnissen des polizei- und allgemeinen Ordnungsrechts bereit. Der Gesetzgeber müsse prüfen, ob eine Technologie noch vertretbar ist oder nicht. Dabei komme es auf eine "Balance" zwischen dem Grundrecht des Eigentums und der Forschungsfreiheit einerseits und den Risiken andererseits an. Je mehr die Risiken begründet seien, desto mehr Gestaltungsspielraum habe der Gesetzgeber.

Lothar Hahn vom Öko-Institut Darmstadt meinte, ab einer bestimmten Größe sei es unrealistisch zu glauben, ein Schutz gegen einen Flugzeugabsturz wäre zu gewährleisten. Ein gezielter Absturz etwa einer großen Militärmaschine sei beim Gefahrenszenario noch nicht unterstellt worden. Derzeit würden solche Analysen nachgeholt. Für Michael Sailer vom Öko-Institut Darmstadt stellte sich die Frage, wie die Konzepte zur Verhinderung von Katastrophen ausgelegt sein müssen, um Unfälle zu verhindern, ohne dass die Anlagen die meiste Zeit außer Betrieb sind. Die Sicherheitskonzepte müssten sich auch rechnen, so Sailer. Die geplante Laufzeitbegrenzung bezeichnete Professor Wolfgang Pfaffenberger vom Energieinstitut Bremen als "Sonderweg" im Blick auf die europäischen Nachbarn. Möglicherweise müssten daraus langfristig wirtschaftliche Nachteile hingenommen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_286/03
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