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297/2001
Stand: 12.11.2001
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Koalition legt Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Terrorismus vor

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) vorgelegt (14/7386). Danach müssen die Gesetze für den Bundesverfassungsschutz, den Militärischen Abwehrdienst, den Bundesnachrichtendienst, den Bundesgrenzschutz, das Bundeskriminalamt sowie das Ausländergesetz geändert werden, damit die Sicherheitsbehörden die gesetzlichen Kompetenzen erhalten, um Datenaustausch, Grenzkontrollmöglichkeiten und identitätssichernde Maßnahmen zu verbessern und die Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern sowie Extremisten im Inland besser zu erkennen. Geändert werden müssen danach auch das Sicherheitsüberprüfungsgesetz, das Passgesetz, das Gesetz über Personalausweise, das Vereinsgesetz, das Bundeszentralregistergesetz, das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches, das Luftverkehrsgesetz und das Energiesicherungsgesetz.

Die Änderungen und Erweiterungen sind nach Ansicht der Fraktionen unter anderem notwendig, um die Überprüfung bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten zu verstärken, die Rechtsgrundlage für die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässen und Personalausweisen zu schaffen, Sozialdaten wirkungsvoller bei der Rasterfahndung zu verwenden, den Schusswaffengebrauch in Flugzeugen der Polizei vorzubehalten und eine uneingeschränkte Energieversorgung bundesweit sicherzustellen. SPD und Bündnisgrüne begründen ihre gesetzliche Initiative mit einer neuen Dimension des Terrorismus, der die Sicherheitsbehörden vor neue schwere Aufgaben stelle. Hinter den brutalen, menschenverachtenden und fanatischen Anschlägen in den USA stehe ein staatenübergreifendes Netz logistischer Verknüpfungen und operativer Strukturen, deren Bekämpfung die Fortentwicklung der gesetzlichen Instrumente notwendig mache. Niemand könne ausschließen, dass auch Deutschland das Ziel solcher Terroranschläge werde.

Laut Begründung ist es Aufgabe der Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, um mögliche Gefahren für die innere Sicherheit und Ordnung gegen Angriffe von innen und außen frühzeitig zu erkennen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Risiko von Anschlägen so gering wie möglich zu halten. Den Angaben zufolge sind die finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder und die private Wirtschaft sowie die Verbraucher derzeit noch nicht bezifferbar. Die Erweiterung von Ermittlungs- und Befugniskompetenzen bei den Sicherheitsbehörden, die Intensivierung der Kontroll- und Sicherheitsaufgaben durch Verfassungsschutz, Bundesgrenzschutz und Bundeskriminalamt sowie die Verbesserung der Datenbestände und die Aufwendungen für den Datenaustausch werde zu einem finanziellen Mehraufwand beim Bundesministerium des Inneren auch für die Folgejahre führen. Gleiches gelte für das Auswärtige Amt, die Ausländerbehörden und für die Bundesländer.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_297/06
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