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300/2001
Stand: 14.11.2001
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SPD: Wirksamer Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Demenzkranken

Ausschuss für Gesundheit/

Berlin: (hib/RAB) Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz ist ein "erster wirksamer Schritt", um die ambulante Pflege von Demenzkranken zu verbessern. Diese Einschätzung vertrat die SPD am Mittwochvormittag im Gesundheitsausschuss mit Blick auf einen Gesetzentwurf der Koalition (14/6949), mit dem Leistungen über häuslicher Pflege von Pflegebedürftigen ergänzt werden sollen. Außerdem wolle man das bürgerschaftliche Engagement zur Versorgung dieser Personengruppe wecken. Das betroffene Pflegepersonal habe zudem die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren, um sich auf die Pflege von Demenzkranken vorzubereiten. Die CDU/CSU lehnte den Koalitionsentwurf ab. Er sei nichts weiter als "ein Tropfen auf den heißen Stein". Insbesondere die finanzielle Ausstattung von ambulanten Hospizdiensten müsse verbessert werden. Die Fraktion übte Kritik an einem Änderungsantrag von SPD und Bündnisgrünen, wonach Krankenkassen ambulante Hospizdienste fördern sollen, die qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in Haushalten und für Familien erbringen. Die Koalition wolle auf diese Weise billige Arbeitskräfte einkaufen, um die gesetzliche Krankenversicherung zu entlasten.

Dazu erläuterten die Sozialdemokraten, ehrenamtliche Tätigkeit in Form von Sterbebegleitung müsse unterstützt werden. Würden die ambulanten Hospizdienste mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgestattet, würden sie zu einem Teil des Pflegemarktes. Die schmerztherapeutische Versorgung und Sterbebegleitung wird nach Ansicht der Parlamentarier durch ambulante Hospizdienste zusammengeführt. Für die FDP weist der Gesetzentwurf insgesamt in die richtige Richtung, es könne aber nie genug getan werden für die Betroffenen. Die Fraktion lehnte die Initiative aber unter anderem deshalb ab, weil SPD und Bündnisgrüne die Frage der ambulanten Hospizdienste mit einem Änderungsantrag zu dem Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz klären wollten. Für die PDS bringt das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz kaum wirkliche Verbesserungen für Demenzkranke. Schmerztherapie könne man von ambulanten Hospizdiensten und ehrenamtlich Tätigen nicht erwarten Die Parlamentarier fragten nach dem Sinn der für Mittwochnachmittag geplanten öffentlichen Anhörung zu ambulanten Hospizdiensten, da dieses Thema nun mit einem Änderungsantrag behandelt werde. Wichtigkeit und Eile seien bei dieser Materie nicht geboten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_300/02
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