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301/2001
Stand: 14.11.2001
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Verbesserter Förderung der Aufstiegsfortbildung zugestimmt

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/

Berlin: (hib/MAR) Der Bildungs- und Forschungsausschuss hat am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG - 14/7094) sowie einen dazu von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS bei Enthaltung von CDU/CSU und FDP angenommen. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU (14/4250) mit der gleichen Zielrichtung wurde von der Koalition gegen die Stimmen von Union und FDP bei Enthaltung der PDS abgelehnt.

Der angenommene Gesetzentwurf sieht vor, durch attraktivere, flexiblere und der Lebenssituation von Fortbildungsteilnehmern besser gerecht werdende Förderkonditionen die Rahmenbedingungen für eine berufliche Weiterqualifizierung und den Schritt in die Selbstständigkeit zu verbessern sowie die Förderung von Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ausgewogener zu gestalten. Geplant ist unter anderem auch, weitere Fortbildungen etwa im Gesundheits- und Pflegebereich einzubeziehen, sinnvolle oder notwendige Zweitfortbildungen großzügiger als bisher zu fördern, die Benachteiligung bestimmter Personengruppen zu beseitigen. Weiter sollen der Verwaltungsaufwand auf das Notwendige begrenzt und die Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht werden.

Die SPD betonte, der Regierungsvorschlag gehe überall in die richtige Richtung. Auch könne man ihn von der Opposition als bestätigt ansehen, da diese mit ihrem Entwurf keine andere Richtung einschlage, sondern nur ein bisschen mehr haben wolle. Dies sei aber nicht finanzierbar. Zum Koalitionsantrag im Ausschuss stellte die SPD fest, er enthalte neben finanzieller Anpassung zwei substanzielle Änderungen. So solle der Bewilligungszeitraum bei Teilzeitmaßnahmen von 36 auf 48 Monate erhöht werden. Damit folge man einer Anregung des Bundesrates. Weiter solle der Zeitraum, bis zu dem neu eingestelltes Personal nachgewiesen werden muss, von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Die Sozialdemokraten gaben sich "hoffnungsvoll", dass das Gesetz nicht nur die letzte Hürde auch im Bundesrat nehmen, sondern zum 1. Januar 2002 auch deutliche Verbesserungen für Aufstiegswillige bringen werde. Den Unionsentwurf bezeichneten sie als "übersteigert". Man könne natürlich immer mehr machen, bestätigten auch Bündnis 90/Die Grünen. Insgesamt aber sei festzuhalten, dass der Regierungsentwurf realistischer und durchgerechneter sei als der Unionsentwurf.

Dem wurde von Seiten der CDU/CSU widersprochen. Zwar schließe sie nicht aus, dass der Regierungsentwurf in die richtige Richtung gehe. Es hätte aber durchaus noch Bewegungsspielraum gegeben, um in Richtung Bildung etwas mehr herauszuholen. Die Fraktion betonte, ihr Gesetzentwurf liege seit einem Jahr vor. Die Regierung sei mit ihrem Entwurf darunter geblieben. Kritik übte die Union am Zweitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes und plädierte dafür, ihn rückwirkend zum 1. Dezember 2001 festzusetzen, um dem Semesterbeginn Rechnung zu tragen. Die Vorhaltungen der SPD, im Unionsentwurf fehle die Erweiterung der Fördermöglichkeiten auf Gesundheits- und Pflegeberufe, konterte die CDU/CSU-Fraktion mit der Feststellung, dies zu regeln liege in der Länderhoheit.

Die FDP hielt fest, die Vorgängerregierung habe 1996 das "Meister-BAföG" überhaupt erst auf den Weg gebracht und damit einen Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Höherquaifizierung gesetzlich gesichert. Sie beklagte, dass die von den Sachverständigen in der Ausschussanhörung vorgebrachten Änderungsvorschläge nicht konsequent aufgenommen worden seien. Zwar sei zumindest ein erster Schritt getan, doch bleibe das Gesetz auch deutlich hinter eigenen Vorschlägen des Berichts der Bundesregierung zurück. Von Seiten der PDS wurde das Gesetz ebenfalls als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet. Doch blieben noch etliche Regelungen offen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_301/03
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