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306/2001
Stand: 16.11.2001
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Bundesregierung widerspricht Kostenneutralität im Fallpauschalensystem

/Gesundheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Es ist nicht möglich, das Fallpauschalensystem zur Vergütung von Krankenhausleistungen kostenneutral auszugestalten. Diese Ansicht vertritt die Regierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Fallpauschalengesetz (14/7421), die die Exekutive als Unterrichtung (14/7461) vorgelegt hat. Die Länderkammer hatte verlangt, bei der Reform auf Kostenneutralität zu achten. Das Fallpauschalensystem könne nur kostenneutral ausgestaltet werden, wenn der Status Quo unverändert aufrecht gehalten würde. Nach eigenen Angaben strebt die Regierung einen leistungsorientierten Finanzfluss und eine bedarfsgerechtere und effizientere krankenhausinterne Ressourcenverteilung an. Außerdem gibt sich die Exekutive überzeugt, dass weder einzelne Trägergruppen (zum Beispiel öffentlich-rechtliche Krankenhäuser) noch bestimmte Krankenhausarten heute als Verlierer oder Gewinner der Einführung von Fallpauschalen ausgemacht werden könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_306/04
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