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314/2001
Stand: 28.11.2001
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Verstöße gegen das Kennzeichnungsrecht als Straftat ahnden

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Verstöße gegen die Kennzeichnungsbestimmung der Fleischverordnung sowie gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sollen künftig als Straftaten geahndet werden. Dafür hat sich am Mittwochvormittag der Petitionsausschuss eingesetzt. Die zu Grunde liegende Eingabe wurde dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) "als Material" überwiesen und dem Europäischen Parlament zugeleitet.

Nach Berichten über Etikettenschwindel der Lebensmittelkontrollbehörden bat der Petent, Vorschriften des Lebensmittelrechts zu schaffen, die eine "wesentlich effektivere, schlagfertige Lebensmittelüberwachung im nationalen und EU-Bereich" sicherstellen sollen. Außerdem soll nach Meinung des Petenten unter anderem für eine Verteilung der Zuständigkeit für Lebensmittelkontrollen in den bundesdeutschen Ländern gesorgt werden. Vorsätzliche Verstöße gegen das Lebensmittelrecht sollten nicht nur als Ordnungswidrigkeit, sondern ausschließlich als Straftat geahndet werden.

Die Ausschussmitglieder unterstützten einvernehmlich das Anliegen, den Verbraucherschutz durch geeignete organisatorische und gesetzgeberische Maßnahmen zu stärken. Vor allem die Ahndung von Verstößen gegen das Kennzeichnungsrecht als Straftatbestand sei ein wichtiger Schritt zur Durchsetzung eines überzeugenden Verbraucherschutzes.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_314/01
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