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320/2001
Stand: 10.12.2001
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Sachverständige setzen sich mit Modulationsgesetz auseinander

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Anhörung)/

Berlin: (hib/MAR) Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Modulationsgesetz - 14/7252) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Verbraucherschutzausschusses, die am Montagmittag begonnen hat. Dabei ergaben die Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen keine einheitliche Auffassung.

So bekräftigt der Deutsche Bauernverband (DBV) beispielsweise seine ablehnende Haltung gegenüber der Modulation, die eine Kürzung und Umverteilung von EU-Ausgleichszahlungen bedeutet. Seiner Ansicht nach würde eine solche Umverteilung von ohnehin knappen Ressourcen die Landwirtschaft insgesamt nicht stärken, sondern schwächen. Die Modulation gehe klar zu Lasten der landwirtschaftlichen Einkommen, stellt er fest. Beim vorgelegten Gesetzentwurf fordert der DBV wie der Bundesrat, die "Kleinbeihilfen" für Saatgut, Stärkekartoffeln, Tabak und Hopfen auszunehmen. Darüber hinaus will er die Tierprämien wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation der Rindfleischerzeuger von der Modulation ausgenommen wissen. Weiter plädiert er in seiner Stellungnahme dafür, die Freibetragsregelung ohne jeglichen bürokratischen Mehraufwand für die Landwirte auszugestalten und die eingekürzten Modulationsmittel möglichst erzeugernah wiederzuverwenden. Generell hält die Verband eine weitere Umschichtung von EU-Finanzmitteln nicht für sinnvoll.

Dem gegenüber ist etwa nach Meinung des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) die Umschichtung von Finanzmitteln von der ersten Säule (Marktpolitik) in die zweite Säule (Förderung des ländlichen Raumes) aus verschiedenen Gründen "dringend erforderlich". Die Modulation eröffne die Möglichkeit, integrierte Konzepte der ländlichen Entwicklung sowie eine multifunktionale Landwirtschaft stärker zu fördern, führt er in seiner Stellungnahme aus. Ferner sei sie eine wichtige Voraussetzung, um die anstehende EU-Osterweiterung finanziell zu bewältigen. "Im Grundsatz" wird die Mittelumschichtung auch in der Stellungnahme des baden-württembergischen Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum bejaht, "jedoch nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt und in der derzeit vorgesehenen Form". Insbesondere dürften der Landwirtschaft daraus keine gravierenden wirtschaftlichen Nachteile entstehen, heißt es. Der Sachverständige von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) Braunschweig bezeichnet die Umschichtung ebenfalls als generell sinnvoll. Jedoch gibt er zu bedenken, dass hinsichtlich der Nettozahlerposition Deutschlands zum EU-Haushalt die Modulation aus nationaler Sicht nicht der effizienteste Weg zur Stärkung der zweiten Säule sein dürfte. Mittelfristig sollte seiner Auffassung nach vielmehr angestrebt werden, Umschichtungen durch generelle Kürzungen produktgebundener Transferzahlungen zu erreichen und dadurch die Zahlungen in den EU-Haushalt zu verringern. Dies schaffe Freiräume für nationale Förderprogramme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_320/01
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