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325/2001
Stand: 12.12.2001
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Regierung: Förderung der privaten Altersvorsorge ein "Anstoß zum Sparen"

/Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung erwartet, dass durch die staatliche Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge ein "kräftiger Anstoß zum Sparen" für das Alter gegeben wird. Dies geht aus ihrer Antwort (14/7736) auf eine Große Anfrage der PDS-Fraktion (14/6630) hervor. Da die zusätzliche Altersvorsorge keine Pflichtaufgabe sei, bleibe abzuwarten, in welchem Umfang die Bürger künftig zusätzlich privat vorsorgen. Die Aufwendungen für die zusätzliche Altersvorsorge würden nicht in voller Höhe auf die Sparquote durchschlagen, da es sich bei einem erheblichen Teil der Sparaufwendungen um erwünschte Umschichtungen von kurzfristigen Kapitalanlagen auf Anlagen mit Altersbindung handeln werde. Es müsse erreicht werden, dass zu Beginn des Ruhestands ein entsprechendes Altersvorsorgevermögen vorhanden ist, so die Regierung. Dabei spiele es keine Rolle, ob dies durch zusätzliches oder umgeschichtetes Sparen geschieht und wie dadurch die Sparquote beeinflusst wird.

Wie es weiter heißt, erwartet die Regierung von der Einführung und dem Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge keine negativen Auswirkungen für das Wirtschaftswachstum. Durch die Rentenreform habe sie sichergestellt, dass die Beitragssätze dauerhaft stabil bleiben. Geringere Beiträge bedeuteten auch geringere Lohnnebenkosten, die den Arbeitgebern Möglichkeiten für weitere Investitionen eröffneten. Auch der Arbeitnehmer profitiere über einen höheren Nettolohn von den geringeren Beiträgen. Wer künftig für seine Absicherung im Alter Eigenvorsorge betreibe, erhalte vom Staat Zulagen und Steuererleichterungen. Die Regierung schätzt, dass in der Endstufe der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge ab 2008 jährlich zwischen 50 und 60 Milliarden DM an privater Sparleistung gefördert werden (einschließlich Zulage). In den Jahren davor bauten sich die jährlichen Sparvolumina stufenweise auf. Zur Ansparung ihrer Zusatzrente dürften die Sparer vorzugsweise die Dienste institutioneller Investoren in Anspruch nehmen, so die Regierung, was deren künftige Bedeutung im Anlagenbereich erhöhen würde.

Die Regierung hat nach eigenen Angaben bei der Ausgestaltung der staatlich geförderten kapitalgedeckten Zusatzversorgung die Anbieter von Vorsorgeprodukten verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, inwieweit sie bei ihren Anlageentscheidungen ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Sie begrüßt der Antwort zufolge die "disziplinierende Wirkung", die Anleger über die Finanzmärkte auf Regierungen mit unzulänglichen makroökonomischen Rahmenbedingungen ausüben. Auch in einem weltweit verzahnten Finanzsystem gebe es für die nationalen Regierungen zahlreichen Möglichkeiten, soziale und ökologische Gesichtspunkte in einem tragfähigen wirtschaftspolitischen Gesamtkonzept zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_325/04
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