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326/2001
Stand: 12.12.2001
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System der Kindertagespflege weiter ausbauen

/Familie/Antwort

Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass das System der Kindertagespflege weiter ausgebaut wird. Neben den Tageseinrichtungen für Kinder könne auch die Tagespflege einen Beitrag dazu leisten, die speziell im Westen noch vorhandenen Lücken im System der Kinderbetreuung allmählich zu schließen, erklärt sie in ihrer Antwort (14/7725) auf eine Kleine Anfrage der FDP (14/7406). Die Betreuungszeiten könnten dabei individuell zwischen Eltern und Tagesmüttern ausgehandelt und flexibel auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund messe sie der Tagespflege eine hohe Bedeutung bei, so die Regierung.

Weiter heißt es, der Umfang, in dem Eltern Tagespflege in Anspruch nehmen, lasse sich lediglich schätzen. Einer Hochrechnung des Deutschen Jugendinstituts zufolge hätten 1999 im gesamten Bundesgebiet rund 36.000 bei Jugendämtern registrierte Tagesmütter rund 47.500 Kinder betreut. Da nach Regierungsangaben davon auszugehen ist, dass auf eine dem Jugendamt bekannte Pflegestelle mindestens drei weitere, privat organisierte kommen, seien für 1999 insgesamt etwa 144.000 Tagesmütter geschätzt worden, die um die 190.000 Kinder betreuten.

Zur Frage der Einkommensteuerpflicht von aus öffentlichen Kassen gezahlten Pflege- und Erziehungsgeldern erläutert die Antwort, hierbei komme es wesentlich darauf an, wer anspruchsberechtigt sei. Steuerfrei sind der Regierung zufolge die Zuwendungen im Falle der Tagespflege, wo der Anspruchsberechtigte die Tagespflegeperson ist. Seien dagegen die Eltern die Anspruchsberechtigten, liege auch dann keine Steuerbefreiung vor, wenn die Zahlung auf deren Antrag hin unmittelbar an die Betreuungsperson erfolge, da die Mittel den Eltern bewilligt wurden. Hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung sei festzustellen, dass der Gruppe der Tagespflegepersonen verschiedene Möglichkeiten der sozialen Sicherung offen stehen, heißt es. Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung sei dabei eher die Ausnahme.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_326/04
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