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327/2001
Stand: 13.12.2001
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Terrorismusbekämpfungsgesetz ohne Oppositionsbeteiligung verabschiedet

Innenausschuss/

Berlin: (hib/WOL) Ohne Beteiligung der im Ausschuss anwesenden Fraktionen von CDU/CSU, FDP und PDS haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwochabend im Innenausschuss das Terrorismusbekämpfungsgesetz auf der Basis des Regierungsentwurfs (14/7727) unter Einbeziehung von Änderungen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Die Nichtbeteiligung der drei Oppositionsfraktionen an der Abstimmung soll, protokollarisch festgehalten, den Protest der Mitglieder des Innenausschusses gegen die "Missachtung der parlamentarischen Rechte" bei der Mitwirkung an Gesetzesvorlagen zum Ausdruck bringen. Die Haltung in der Sache ist den Aussagen zufolge davon völlig unabhängig. So erklärte die CDU/CSU, sie gebe zwar mit ihrer Nichtbeteiligung an den Abstimmungen ihren Protest kund, werde aber in der Sache dem Gesetzentwurf im Plenum zustimmen. Dagegen hatte die PDS erklärt, sie werde das Vorhaben im Plenum ablehnen.

Der Protest der Opposition richtete sich dagegen, innerhalb weniger Stunden die zusätzlich vorgelegten insgesamt 60seitigen Änderungsvorschläge der Koalition sowie die 32 Änderungsanträge der CDU/CSU gewissenhaft durchzuarbeiten und prüfen zu können. Angeführt wurde auch, dass die Einlassungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Joachim Jakob, zu den technischen Voraussetzungen der beabsichtigten Sicherungsmaßnahmen sowie zu den datenschutzrechtlichen Aspekten diskutiert werden müssten. Zudem hatte die FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem unter anderem von übertriebener Hektik, fehlendem Zusammenhang mit Terrorismusbekämpfung, Mängeln bei der Kontrolle von Befugnissen und Aufgaben sowie Unklarheiten bei Bestimmungen und Begriffen und der Kompetenz einzelner Regierungsbehörden gesprochen wurde.

Nach kontroverser Diskussion zum weiteren Verfahren entsprach der Ausschuss dem Antrag der Union, Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nach der Kabinettsrunde der Regierung in den Ausschuss zu laden und die Sitzung am Nachmittag in Anwesenheit des Innenministers fortzusetzen. Am Nachmittag erläuterte Schily dem Ausschuss die geplanten Änderungen im Detail. Er machte deutlich, dass es etwa bei den erläuterten Befugnissen des Bundeskriminalamtes um längst überfällige Vereinfachungen von Vorgängen gehe. So sei nicht einzusehen, dass man bisher beim Datenaustausch einen Umweg über die Landeskriminalämter habe gehen müssen. In der Frage der biometrischen Merkmale sei offensichtlich unbekannt, dass Frankreich und Spanien ebenfalls Fingerabdrücke zur zusätzlichen Identitätsfeststellung speicherten. Entscheidend sei die Nutzung technischer Möglichkeiten. So könne etwa ein Fingerabdruck oder ein anderes biometrisches Merkmal nicht erkennbar auf einer Chipkarte gespeichert werden. Das habe den Vorteil, die sichtbaren Angaben des Ausweispapieres zu prüfen, ohne dafür eine zentrale Datei zu benötigen. Der Bundesbeauftragten für Datenschutz legte zur Kritik der FDP dar, die Kontrollbefugnisse der parlamentarischen G10-Gruppe brauchten sich hinter der richterlichen Anordnung für bestimmte Vorhaben "nicht zu verstecken". Aus Sicht des Datenschutzes seien die vorgelegten Verordnungen und Änderungsvorschläge "absolut in Ordnung".
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_327/01
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