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327/2001
Stand: 13.12.2001
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Neben der Bettenauslastung auch die Zimmerbelegung erfassen

Ausschuss für Tourismus/

Berlin: (hib/VOM) Künftig soll neben der "Bettenauslastung" auch die Belegung der Gästezimmer statistisch erfasst werden. Dies berichtete der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen, am Mittwochnachmittag im Ausschuss für Tourismus, als er über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr (14/6329) berichtete. Der Entwurf sieht monatliche Erhebungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Hotels garnis und sonstigen Beherbergungsbetrieben ab neun Betten vor. Erhoben werden sollen die Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen, die Zahl der angebotenen Gästebetten oder bei Campingplätzen der Stellplätze und bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Hotels garnis zusätzlich die Zahl der Gästezimmer sowie deren Belegung. Hahlen kündigte an, dass man die erfassten Daten künftig schneller bereitstellen wolle. Allerdings habe man ein arbeitsteiliges System zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Kein EU-Land liefere die Daten schneller, so Hahlen. Vorstellbar sei, dass man bei der Abfrage in den Betrieben das Internet benutze. Dies würde aber Investitionen in den Statistischen Landesämtern voraussetzen, wo es "an Geld fehlt".

Hahlen wies auch darauf hin, dass die Statistiker in Deutschland bei jeder sich bietenden Gelegenheit ermahnt würden, mehr Rücksicht auf die Berichtspflichtigen zu nehmen. Vor allem der Bundesrat lasse keine Gelegenheit aus, um dies der Regierung und dem Statistischen Bundesamt ins Stammbuch zu schreiben. In diesem Fall hatte der Bundesrat jedoch darum gebeten, auf den geplanten Wegfall der Erhebung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu verzichten. Dies hätte zur Folge, so die Länderkammer, dass die Datengrundlage der Tourismuspolitik, für die vor allem die Länder verantwortlich seien, ausgehebelt werde. Die Bundesregierung hatte die Herausnahme dieser Einrichtungen aus der Erhebungspflicht damit begründet, dass hier die Krankenhausstatistik bereits die erforderlichen Informationen liefere und Doppelbefragungen vermieden werden könnten. Nach den Worten Hahlens ist die Auskunftsbereitschaft in diesen Einrichtungen jedoch vorhanden, Vorbehalte seien weniger verbreitet als anderswo.

Für die CDU/CSU-Fraktion ist es wichtig, nach einem System zu suchen, das einmal jährlich ohne Mehrkosten zeitnah die nichtgewerblichen Übernachtungen erfasst. Es sei zu befürchten, dass Investitionen nicht stattfinden, weil die vorhandenen Zahlen die Wirklichkeit nicht genau abbildeten. Die Sozialdemokraten wiesen darauf hin, dass von den Statistiken auch die Landesfördermittel abhingen. Die FDP stellte die Frage, ob es erforderlich sei, EU-weit die selben Zahlen zu haben. Dazu sagte der Präsident, der Tourismus sei für die EU ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, der harmonisierte Erhebungen notwendig mache.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_327/03
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