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011/2002
Stand: 17.01.2002
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Kommission plädiert für einen deutschen "Corporate Governance"-Kodex

/Recht/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die im Mai 2000 vom Bundeskanzler eingesetzte Regierungskommission "Corporate-Governance - Unternehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts" hat sich in ihrem Bericht (14/7515) für einen deutschen "Corporate Governance"-Kodex ausgesprochen. Die Kommission hatte den Auftrag, sich auf Grund der Erkenntnisse aus dem Beinahe-Konkurs des Baukonzerns Holzmann mit möglichen Defiziten des deutschen Systems der Unternehmensführung und -kontrolle zu befassen. Als "Corporate Governance"-Grundsätze werden Verhaltensmaßstäbe für die Unternehmensleitung und Unternehmensüberwachung bezeichnet.

Die Kommission schlägt vor, dass die Regeln eines solchen Kodex nur den Charakter von Empfehlungen haben sollten. So wird dazu geraten, dass Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich erklären müssen, dass sie den Kodex beachten. Abweichungen sollten begründet werden müssen. Nicht börsennotierten Gesellschaften sollte es freistehen, die Kodex-Regeln durch Satzung, Geschäftsordnung oder Einstellungsverträge zu übernehmen. Der Regierung wird unter anderem empfohlen, eine Kommission mit dem Auftrag einzusetzen, einen solchen Kodex für die Unternehmensleitung und -überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften zu entwickeln.

Zu den zahlreichen Einzelempfehlungen zählt unter anderem die gesetzliche Klarstellung, dass der Vorstand in seinem Bericht über die beabsichtigte Geschäftspolitik und grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung auf Aufweichungen von früher formulierten Zielen und deren Gründe eingehen muss. Vorgeschlagen wird ferner, dass in einer börsennotierten Gesellschaft nicht Aufsichtsrat sein soll, wer in fünf anderen Aufsichtsräten einer konzernexternen Gesellschaft tätig ist. Auch sollten Aufsichtsratsmitglieder keine Mandate in anderen Unternehmen wahrnehmen dürfen, die zur Gesellschaft im Wettbewerb stehen. Darüber hinaus wird empfohlen, die Informationen deutscher Anleger über die an deutschen Börsen gelisteten ausländischen Unternehmen zu verbessern.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_011/05
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