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025/2002
Stand: 29.01.2002
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"Verstöße gegen Menschenrechtskonvention" gesetzlich bereinigen

/Recht/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die PDS fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetz zur Bereinigung von Verstößen gegen Artikel 10 und 11 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vorzulegen. In einem Antrag der Fraktion (14/8083) heißt es, darin sollten alle auf Grund des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten der Länder vom 28. Januar 1972 ergangenen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden im Zusammenhang mit "Berufsverboten" aufgehoben werden. Auf Antrag sollten den Betroffenen ein angemessener Schadensersatz sowie weitergehende Ausgleichsleistungen für berufliche Benachteiligungen, etwa Nachteile in der Rentenversicherung, gewährt werden. In Verbindung mit den Berufsverboteverfahren angelegte Dossiers zum Nachteil der Betroffenen in Verfassungsschutz- und Personalakten seien zu entfernen.

Bund und Länder hätten 1972 beschlossen, so die PDS, bestehende Gesetze für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dahin gehend zu interpretieren, dass in Zukunft die Mitgliedschaft in einer als verfassungswidrig angesehenen Partei oder Organisation, die Tätigkeit oder Kandidatur für diese und deren Förderung als nicht vereinbar mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst angesehen werden. Von 1972 bis 1990 seien 3,5 Millionen Angehörige oder Bewerber des öffentlichen Dienstes überprüft worden. Betroffen gewesen seien Mitglieder der DKP und anderer kommunistischer Parteien und Gruppen, Jungsozialisten und Mitglieder der SPD, Jungdemokraten der FDP sowie Christen und Pazifisten, wenn sie mit Kommunisten in der Studenten-, Friedens-, Umwelt- oder Solidaritätsbewegung zusammen gearbeitet hätten. Diese Berufsverbotepraxis sei im Zuge der Entspannungspolitik zwar gelockert, aber niemals ganz abgeschafft worden. 1995 habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass das gegen eine Lehrerin verhängte Berufsverbot gegen das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Daher sei es aus "politischen und moralischen Gründen" angezeigt, aus dem Urteil gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen und alle Betroffene zu rehabilitieren, betont die PDS.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_025/05
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