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050/2002
Stand: 26.02.2002
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PDS: Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums sichern

/Bildung und Forschung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums zu sichern ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der PDS-Fraktion (14/8295), durch den das Hochschulrahmengesetz geändert werden soll. Die vorhergehende Änderung des Gesetzes habe die Regelungen zur Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal neu geordnet, aber auf Übergangsregelungen verzichtet, argumentiert die Fraktion. Dies habe zu großer Verunsicherung an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen geführt. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten sich "über Nacht" auf das neue Befristungsrecht einstellen müssen. Dadurch sei der rechtsstaatliche Vertrauensschutz der Betroffenen verletzt worden.

Die Abgeordneten empfehlen nun eine Änderung der bisherigen Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes über die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen und über die Bildung von Studierendenschaften sowie eine Vorschrift, die bundeseinheitlich die uneingeschränkte Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums gewährleistet. Zudem sollen die Aufgaben der Studierendenschaften als Interessenvertretungen der Studierenden so präzisiert und erweitert werden, dass diese auch zu allen gesellschaftlichen Fragen Stellung beziehen können. Die Einführung verfasster Studierendenschaften müsse für alle Länder obligatorisch werden, so die PDS. Abgestufte Bachelor- und Masterstudiengänge will die Fraktion nicht nur zur Erprobung, sonder als gleichberechtigte Alternative zu traditionellen Studiengängen anbieten, soweit die Durchlässigkeit der Studienstrukturen gewährleistet ist. Schließlich will sie das neue Recht der Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal durch eine Übergangsregelung ergänzen. Gleichzeitig solle den Tarifpartnern das Recht zu abweichenden Regelungen eingeräumt werden, heißt es in dem Entwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_050/03
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