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061/2002
Stand: 07.03.2002
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Regierung sieht geplante Umwelthaftung des Staates kritisch

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht die vorgesehene Einführung einer Ersatzhaftung des Staates im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Umwelthaftung zur Vermeidung von Umweltschäden und zur Sanierung der Umwelt kritisch. Dies geht aus ihrer Antwort (14/8301) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (14/8187) hervor. Eine Haftung des Staates anstelle des Verursachers stünde im Widerspruch zum Verursacherprinzip und würde die Verantwortlichkeiten verwischen. Darüber hinaus sei zweifelhaft, ob der angestrebte Harmonisierungseffekt erzielt werden kann, wenn wichtige Materien wie die Einführung einer Versicherungspflicht für Umweltschäden oder die Konkretisierung der Sanierungsziele und Sanierungsanforderungen weitgehend den Mitgliedstaaten überlassen blieben. Bei den weiteren Beratungen sei zu prüfen, so die Regierung, ob die Sanierungsziele und -anforderungen berechtigt und praktikabel sind.

Nach den Vorstellungen der Kommission soll der Staat dann, wenn der Verursacher nicht festzustellen ist oder nicht zahlen kann, verpflichtet sein, selbst dafür zu sorgen, dass der Umweltschaden vermieden oder beseitigt wird. Damit würden staatliche Stellen dem Verursacher haftungsrechtlich gleichgestellt, betont die Regierung. Eine Haftungsobergrenze sei nicht vorgesehen. Nach Auffassung der Regierung ist dies jedoch nur dann angemessen, wenn es um die Abwehr unmittelbar drohender erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit geht. Grundsätzlich müssten der Verwaltung bei der Entscheidung über die Beseitigung von Umweltschäden Handlungs- und Ermessensspielräume verbleiben, die Rücksicht auf die Kapazitäten und Handlungsmöglichkeiten der Behörde nehmen. Eine Ausfallhaftung des Staates wäre sachlich nicht gerechtfertigt, heißt es weiter. Im Dezember habe sich der Umweltrat in Brüssel mit großer Mehrheit gegen die Einführung einer Staatshaftung ausgesprochen.

Die Regierung teilt ferner mit, zurzeit sei noch nicht erkennbar, ob und zu welchen Konditionen die Versicherungswirtschaft oder die Finanzmärkte Versicherungs- oder Deckungsvorsorgemodelle für das vorgeschlagene Umwelthaftungssystem anbieten werden. Nach ihrer Auffassung sollte die Nutzung solcher Systeme schon auf EU-Ebene vorgeschrieben und nicht ins Belieben der Mitgliedstaaten gestellt werden. Ansonsten wären unterschiedliche Vorgehensweisen mit der Folge von Wettbewerbsverzerrungen nicht auszuschließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_061/03
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