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075/2002
Stand: 20.03.2002
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Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung findet breite Mehrheit

/Rechtsausschuss

Berlin: (hib/SAS) Mehr fremdsprachliche sowie soziale Kompetenzen sollen angehende Juristen künftig in ihrer Ausbildung erwerben. Auch sollen in die Bewertung des ersten juristischen Staatsexamens die Teilprüfungen aus den universitären Schwerpunktfächern zu 30 Prozent gegenüber den staatlichen Pflichtfächern (70 Prozent) mit einfließen. Dafür hat sich der Rechtsausschuss ausgesprochen, als er am Mittwochvormittag mit breiter Mehrheit einem von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf (14/7176) in geänderter Fassung zustimmte. Die einzigen Gegenstimmen kamen von der FDP, die PDS enthielt sich bei der Abstimmung. Nicht durchsetzen konnten sich entsprechende Gesetzesvorhaben der FDP-Fraktion (14/2666) und des Bundesrates (14/7463). Dem Gesetz muss nach Verabschiedung durch den Bundestag auch die Länderkammer zustimmen. Auf Initiative der Union wird die Frist für sein Inkrafttreten vom 1. Oktober dieses Jahres auf 1. Juli 2003 verschoben. Damit soll den Ländern mehr Spielraum für die rechtliche Umsetzung und den Universitäten Zeit für eine Schwerpunktbildung gegeben werden.

Kritik machte sich am Verhalten der Bundesländer zur geplanten Reform fest. Dabei sei keine klare Linie erkennbar gewesen, so FDP und Bündnisgrüne. Weiter bemängelte die FDP, von der Reform sei letztlich bis auf die Fortschritte an den Universitäten kaum etwas übrig geblieben. Als unbefriedigend für die Auszubildenden bezeichneten die Abgeordneten die in der Praxis häufig zu langen Wartezeiten auf das Referendariat, das sich auch in volkswirtschaftlichen Kosten für die Länder niederschlage.

Die Bündnisgrünen verwiesen auf das rege Interesse von Studierenden an der Novelle, die dies mit Blick auf die veränderten Prüfungsvorschriften gerne für sich in Anspruch nähmen. Sie hoben lobend hervor, dass die Juristenausbildung damit mehr und mehr in der "Realität" ankomme. Das derzeitige Ausbildungsziel orientiere sich zu stark an der Richterausbildung. Rechtsberatung und -gestaltung sollten künftig eine stärkere Rolle spielen. Auch die SPD vertrat die Auffassung, dass mit der Reform das universitäre Studium aufgewertet würde. Dazu beitragen würde auch die Bildung von Schwerpunktbereichen, die letztlich zu mehr Wettbewerb zwischen den Universitäten führen sollten. Als richtig bezeichnete es die CDU/CSU, dass die Fremdsprachenausbildung ein interner Bestandteil des Studiums wird. Gerade auf europäischer und internationaler Ebene zeige sich, wie groß der Bedarf dafür bei Juristen sei. Die Union nannte die Einigung mit den Ländern zwar keine "Revolution", aber doch einen "ordentlichen Kompromiss". In den Augen der PDS stellt die künftige Regelung eine leichte Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen dar, allerdings beklagte sie den "mangelnden Mut" für eine große Reform.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_075/04
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