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100/2002
Stand: 17.04.2002
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CDU/CSU: Verbraucherinformationsgesetz effektiver gestalten

/Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll ihren Entwurf für ein Verbraucherinformationsgesetz (14/8738) so gestalten, dass gerade kleine und mittlere Personenunternehmen nicht durch Informationspflichten und mögliche Haftungsrisiken oder Regressansprüche in ihrer Existenz bedroht werden. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (14/8784). Sie spricht sich ferner gegen nationale Alleingänge aus und plädiert dafür, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, einen Anspruch der Verbraucher auf Information gegenüber Unternehmen im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt zu schaffen und im EU-Rechtsrahmen zu verankern. Im Hinblick auf den vorgesehenen Informationsanspruch der Verbraucher gegenüber Behörden sei stärker darauf zu achten, so die Abgeordneten, dass der Verwaltungsaufwand und die finanzielle Belastung der Länder gering gehalten wird. Um eine Neigung von Behörden zu vermeiden, möglichst umfassend Informationen zu sammeln, sollte der Informationsanspruch der Verbraucher präziser formuliert werden. Unternehmen verfügten in aller Regel über die sachnäheren und authentischen Informationen.

Ferner tritt die Fraktion dafür ein, den Gesetzentwurf ausreichend präzise und differenziert zu gestalten, um das für die Auskunftsverpflichteten nicht zu unterschätzende erhebliche Haftungs- und Regressrisiko einzugrenzen und eine zuverlässige Rechtsfolgenabschätzung vorzunehmen. Auch sei zu prüfen, ob der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes über Lebensmittel und Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sowie Erzeugnisse im Sinne des Fleischhygienegesetzes, des Geflügelfleischhygienegesetzes und des Weingesetzes hinaus auf alle Produkte und Dienstleistungen erstreckt werden sollte. Geprüft haben wollen die Abgeordneten ebenso, ob und wie die mitzuteilenden Informationen von einer zentralen Stelle statt von den einzelnen Behörden aufgearbeitet werden können, um der Gefahr einer Verbreitung missverständlicher Informationen zu begegnen und Belastungen der Behörden und die Steigerung des Haftungsrisikos zu vermeiden. Darüber hinaus enthält der Antrag eine Reihe konkreter Änderungswünsche zu dem Gesetzentwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_100/06
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