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113/2002
Stand: 30.04.2002
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Sachverständige beanstanden geplante Gründung von zwei neuen Behörden

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Anhörung)/

Berlin: (hib/JUM) Die Bundesregierung plant, den gesundheitlichen Verbraucherschutz neu zu strukturieren. Ihrem Gesetzentwurf zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit (14/8747) zufolge sollen die Bereiche Risikobewertung und Risikomanagement künftig getrennt werden. Auch sollen ein Bundesinstitut für Risikobewertung und ein Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als neue Behörden gegründet werden. Dr. Oskar Böttcher vom Industrieverband Agrar lehnte den Entwurf am Dienstagmittag anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Verbraucherschutzausschusses ab. Er verstoße gegen den Grundsatz des schlanken Staates, weil durch die Gründung zweier zusätzlicher Behörden sowohl der bürokratische Aufwand als auch die Kosten stiegen, begründete Böttcher seine Position. Zugleich sprach er sich dagegen aus, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in die Neuorganisation mit einzubinden. Deutschland sei als internationales Kompetenzzentrum für Pflanzenschutz weltweit anerkannt. Komplizierten sich nun die Verfahren, so könnte die erfolgreiche deutsche Pflanzenindustrie, die rund 40 Prozent des Weltmarktes darstelle, nicht länger im internationalen Wettbewerb bestehen.

Auch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) lehnte den Gesetzentwurf ab. Die klare Trennung von Bewertungs- und Managementaufgaben werde nicht konsequent in allen Bereichen vollzogen, monierte Dr. Gerhard Gündermann vom Wissenschaftlichen Beirat der BBA. Der Gesetzentwurf führe vielmehr zu einem ineffizienten und für den Verbraucher unverständlichen Verfahren, wenn die neu zu gründenden Behörden über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu entscheiden hätten. Professor Franz Conraths von der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere hingegen begrüßte den Entwurf. Mit der Trennung von Risikobewertung und Risikomanagement folge die Bundesregierung zumindest für den Lebensmittelbereich den Strukturen der Europäischen Union. Dies erleichtere die Zusammenarbeit zwischen der EU, dem Bund und den Ländern. Conraths kritisierte jedoch, dass der Gesetzentwurf nur das Bundesinstitut für Risikobewertung mit der für Risikobewertungen erforderlichen Unabhängigkeit ausstatte. Die Ereignisse der BSE-Krise hätten jedoch gezeigt, dass gerade für den Bereich Tiergesundheit und Tierseuchen, also für die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, diese Unabhängigkeit von großer Bedeutung sei.

Thomas Isenberg von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Gesetzesvorlage. Er schlug allerdings vor, statt zwei unterschiedlichen Einrichtungen eine einheitliche Behörde mit zwei Fachabteilungen zu schaffen. Isenberg kritisierte, dass aus dem Gesetzentwurf nicht hervorgehe, wie der Bereich der Risikobewertung dem Verbraucher transparent gemacht werde. Er forderte eine klar strukturierte Stabsstelle für Verbraucherfragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_113/02
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