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122/2002
Stand: 15.05.2002
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Unterschiedliches Echo auf geplante Steuerbefreiung von Biokraftstoffen

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/VOM) Die geplante Befreiung von Mineralölen aus Biomasse von der Mineralölsteuer begrüßt der Deutsche Bauernverband als "Ausdruck des politischen Willens zur Markteinführung von Biokraftstoffen". In der Stellungnahme des Verbandes zur heute um 13 Uhr beginnenden öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes (14/8711) sowie zu Änderungsanträgen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dazu heißt es, dies sei ein wesentlicher Schritt zur Fortentwicklung der Klimaschutzpolitik im Verkehrssektor. Statt des vorgesehenen Zeitraums der Steuerbefreiung bis Ende 2007 regt der Bauernverband an, diese Befristung bis 2009 festzusetzen. Im Regierungsentwurf geht es unter anderem darum, eine Steuerbegünstigung für Notstromanlagen einzuführen. Die Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen zur befristeten Steuerbefreiung von Biokraftstoffen zielen darauf ab, die Abhängigkeit von Öleinfuhren zu senken, klimaschädliche Emissionen zu verringern und neue Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und im Anlagenbau zu schaffen. Sie sei das entscheidende Instrument, um die Markteinführung solcher Treibstoffe zu beschleunigen. Auch die Fachagentur "Nachwachsende Rohstoffe" sieht darin einen "wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung des Verkehrs". Der Bundesverband "Erneuerbare Energien" betont, Biokraftstoffe verfügten gegenüber herkömmlichen Treibstoffen über viele Vorteile, die bei der bisherigen Besteuerung nicht zur Geltung kämen. Auch die Union deutscher Agraralkoholerzeuger und -verarbeiter unterstützt in ihrer schriftlichen Stellungnahme alle Pläne zur Förderung der Markeinführung von Bio-Treibstoffen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gibt zu bedenken, dass die Auswirkungen des Einsatzes von Biokraftstoffen auf den Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz unterschiedlich sind, je nach verwendeter Pflanzenart, Anbaumethode und technischem Herstellungsverfahren. Eine 100-prozentige Steuerbefreiung wird nur für den Teil des Biomasseeinsatzes empfohlen, der nachweislich ohne den Einsatz von Handelsdünger angebaut wird. Für den Anteil, für den dieser Nachweis nicht möglich sei, sollte die Steuerbefreiung höchstens zu 75 Prozent gewährt werden. Zur geplanten Mineralölsteuerbefreiung für hoch effiziente Gas- und Dampfturbinenkraftwerke erklärt der BUND, diese Anlagen seien derzeit ohnehin die kostengünstigsten. Wenn sie dennoch nicht als wirtschaftlich attraktive Investition erschienen, dann liege dies daran, dass sich angesichts des Niveaus derzeitiger Großhandelspreise für Strom überhaupt kein Neubau von Kraftwerken ohne erhebliche Zuschüsse rechne. Wirkungsvoller als der Neubau großer Gas- und Dampfturbinenkraftwerke wäre nach Meinung des BUND der Neubau moderner wärmegekoppelter Kraftwerke (KWK-Anlagen). Daher sei es nicht sehr sinnvoll, die Förderung des Neubaus von KWK-Anlagen auf Kleinanlagen mit begrenzter Gesamtkapazität zu begrenzen und gleichzeitig den Neubau ungekoppelter Gas- und Dampfturbinenkraftwerke durch Steuerbegünstigung zu fördern. Der Bundesverband der Deutschen Industrie begrüßt den Regierungsentwurf mit der Steuerbegünstigung für Notstromaggregate und weitere Änderungen. Die Steuerbefreiung für Kraftstoffe aus Biomasse wird dagegen abgelehnt. Diese seien umweltpolitisch stark umstritten. Die Volkswagen AG räumt dem Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb langfristig das höchste Potenzial ein. Brennstoffzellenfahrzeuge würden jedoch in den nächsten 20 Jahren nicht zur Verringerung von Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen beitragen. Eine Übergangsstrategie sieht die Volkswagen AG in der Optimierung herkömmlicher Antriebe und deren Kraftstoffe. Die Biomasse-Mineralöle sollten in den Raffinerieprozess der Mineralölindustrie eingeschleust werden, lautet die Empfehlung. Der Mineralölwirtschaftsverband hält die Steuerbefreiung für nicht sachgerecht. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Biokraftstoffe nicht zur Wegekostendeckung und zu anderen Staatsaufgaben beitragen sollten, die aus dem Aufkommen der Mineralölsteuer finanziert werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_122/06
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