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126/2002
Stand: 16.05.2002
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Kommission soll über Beschwerden gegen eigene Entscheidungen befinden

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die auf der Grundlage des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" errichtete Kommission für Vermögensschäden mit Sitz in Genf soll über Beschwerden gegen ihre Entscheidungen nach erneuter Beratung selbst befinden. Dies sieht ein gemeinsamer Entwurf von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PDS für ein zweites Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes (14/9032) vor. Nach dem Gesetz, das die Auszahlung von Entschädigungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter und andere NS-Opfer regelt, müssen bei den Partnerorganisationen unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet werden. Über die Beschwerdemöglichkeit bei Vermögensschäden war nach Angaben der Fraktionen mit den USA vereinbart worden, dass dazu Verfahren geschaffen werden. Die US-Regierung habe unter Berufung auf das deutsch-amerikanische Regierungsabkommen eine gesonderte Beschwerdekommission für entbehrlich erklärt und eine zweite Befassung der ersten Instanz für ausreichend gehalten. Sie habe deshalb keinen Beisitzer für eine gesonderte Beschwerdekommission benannt. Auch die Vermögenskommission habe diese Auffassung unter Hinweis auf geringere Kosten und schnellere Verfahren geteilt.

Da die US-Regierung trotz mehrfachen Schriftwechsels nicht eingelenkt habe, müsse das Stiftungsgesetz nun dieser Sachlage angepasst werden, heißt es in der Begründung zu dem Entwurf der Fraktionen. Die Änderung führe zu einer unterschiedlichen Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens in Vermögenssachen und bezüglich der übrigen Leistungen. Diese unterschiedliche Behandlung sei aber hinnehmbar, da bei der Vermögenskommission eine besondere Gewähr für zutreffende Entscheidungen bestehe. Die Kommissionsmitglieder seien als für diese "schwierige Aufgabe" besonders qualifizierte Persönlichkeiten von deutschen und US-Regierungsstellen berufen worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_126/02
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