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132/2002
Stand: 22.05.2002
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"Vertreibung von Sudetendeutschen stellt völkerrechtliches Unrecht dar"

/Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die entschädigungslose Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen aus dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei stellt nach Angabe der Bundesregierung völkerrechtliches Unrecht dar. Wie sie in ihrer Antwort (14/9011) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/8752) weiter erklärt, habe man die aus der deutsch-tschechischen Erklärung von 1997 folgende Verpflichtung, die Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden Fragen zu belasten, ernst genommen und lasse sich darin auch in den Fragen des EU-Beitritts der Tschechischen Republik leiten. Es sei wünschenswert, Polen und Tschechien sowie die übrigen Beitrittskandidaten zur EU auf ihrem Weg konstruktiv zu begleiten. Wie Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Rede zum 50. Jahrestag der Charta der Heimatvertriebenen zur Frage der Vertreibungsdekrete deutlich gemacht habe, sei die Wirksamkeit der so genannten Benes-Dekrete inzwischen erloschen.

Anknüpfend an Vorgängerregierungen habe die Bundesregierung nicht auf individuelle Ansprüche von Deutschen verzichtet, heißt es weiter. Allerdings habe sie "keine Übersicht" über gerichtliche und andere rechtliche Verfahren, die zur Geltendmachung individueller Ansprüche in dritten Staaten oder internationalen Institutionen angestrengt würden und an denen die Regierung nicht unmittelbar beteiligt sei. Auch liegen ihr zu Klagen deutscher Staatsangehöriger oder Firmen vor Gerichten hierzulande in dem Zeitraum nach 1989 keine verlässlichen Zahlen vor. Falls Klagen deutscher Staatsangehöriger oder Firmen nach Rückgabe von bis 1945/46 in ihrem Besitz befindlichem Eigentum stattgegeben und deren Vermögen zurückgegeben wurde, hätten diese Wiedergutmachungs- oder Lastenausgleichszahlungen durch die Bundesrepublik wieder zurückzahlen müssen. Allerdings sei es hier nur in relativ wenigen Fällen zu einem Schadensausgleich gekommen. Nach einer Statistik des zuständigen Bundesausgleichsamtes vom 31. Dezember 2001 betreffe dies etwa 579 Fälle mit einem Rückforderungsvolumen von rund 2,2 Millionen DM.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_132/02
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