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148/2002
Stand: 06.06.2002
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Terroristische Gewaltakte weltweit strafrechtlich verfolgen

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Terroristische Gewaltakte, wie sie Bombenanschläge darstellen, sollen künftig weltweit strafrechtlich verfolgt werden können. Ziel eines von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (14/9198), mit dem das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge ratifiziert werden soll, ist es, mögliche Täter von der Begehung einer solchen Tat abzuschrecken. Ein entsprechendes internationales Übereinkommen hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 15. Dezember 1997 angenommen. Es verpflichtet die Vertragsstaaten im Einzelnen, unter bestimmten Voraussetzungen einen terroristischen Bombenanschlag als Straftat einzustufen und die Geltung des deutschen Strafrechts für diese Straftaten zu begründen. Auch sei gegen Täter solcher Gewaltakte ausnahmslos die Strafverfolgung einzuleiten, soweit diese nicht an einen anderen Staat ausgeliefert werden müssten. Ferner sollen terroristische Bombenanschläge als Delikte anerkannt werden, die eine Auslieferung begründen können. Damit werde eine eigenständige Verpflichtung zur Auslieferung unabhängig von dem Bestehen etwaiger bilateraler oder multilateraler Verpflichtungen begründet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_148/09
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