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192/2002
Stand: 24.07.2002
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Regierung lehnt OFFENSIV-Gesetz des Bundesrates ab

/Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Der Entwurf eines Gesetzes zum optimalen Fördern und Fordern in Vermittlungsagenturen (OFFENSIV-Gesetz) des Bundesrates (14/9802) stößt nicht auf die Zustimmung der Bundesregierung. In der Stellungnahme der Regierung zu dem Anliegen der Länderkammer, das weitgehend identisch mit einem zuvor von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf (14/8365) ist, heißt es, die Exekutive lehne den Vorstoß aus sozialpolitischen, finanziellen und rechtstechnischen Gründen ab. Mit dem Gesetzentwurf würde die bereits begonnene bessere Verzahnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe "deutlich verzögert". Derzeit würden Modelle erprobt, um neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirksamkeit von Hilfen zur Eingliederung zu finden. Nach dem OFFENSIV-Gesetz könne eine Reform der Hilfesysteme aber frühestens 2008 beginnen. Darüber hinaus macht die Regierung geltend, die Strukturen der Arbeitsvermittlung wirkungsvoller machen zu wollen. Der Bundesrat wolle aber den Ländern die Entscheidung darüber überlassen, ob die Arbeitsvermittlung durch die Sozial- oder die Arbeitsämter vorgenommen wird. Die Folge sei eine uneinheitlichere und damit unübersichtlichere Vermittlung von Arbeitslosen. Zur Förderung des Niedriglohnsektors heißt es, weitere Maßnahmen seien derzeit nicht erforderlich. Die Regierung habe bereits mit dem "Mainzer Modell" ein flächendeckendes Instrument geschaffen, um für Menschen mit relativ schlechten Arbeitsmarktchancen durch die Subventionierung von Lohnnebenkosten Brücken in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Niedriglohnbereich zu bauen. Den Angaben zufolge teilt die Regierung aber das Ziel des Entwurfs der Länderkammer, die Beschäftigungssituation für Arbeitslosenhilfebezieher und Sozialhilfeempfänger zu verbessern und deren Arbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen. Eine schnellere und bessere Integration in die Erwerbsarbeit sei aber die wirksamste Unterstützung für arbeitsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosenbezieher.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_192/01
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