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244/2002
Stand: 07.11.2002
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Festbetragsgruppen für Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen

/Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/NEI) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung soll die Möglichkeit haben, durch Rechtsverordnung Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, die nach dem 31. Dezember 1995 zugelassen worden sind, in bestehende Festbetragsgruppen einzuordnen oder Gruppen neu zu bilden sowie die entsprechenden Festbeträge zu bestimmen. Dies sieht ein Gesetzentwurf (15/27) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Arzneimittel, die eine therapeutische Verbesserung bedeuten, seien weiterhin von der Festbetragsregelung ausgenommen. Auf diese Weise sei für pharmazeutische Unternehmen der Anreiz für die Entwicklung echter therapeutischer Innovationen zu erhalten. Weiter sieht die Regelung vor, dass die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen die des Jahres 2002 nicht überschreiten dürfen. Die jahresdurchschnittliche Mitgliederentwicklung könne dabei berücksichtigt werden. Durch diese Regelung werde eine finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen von etwa 0,2 bis 0,3 Milliarden Euro erwartet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_244/02
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