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248/2002
Stand: 12.11.2002
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Gesetzentwürfe zu Rente und Gesundheit überwiegend abgelehnt

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung(Anhörung)/

Berlin: (hib/HAU) Der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (15/28) wurde am Dienstagvormittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung von Experten und Sachverständigen überwiegend kritisch beurteilt. Mit dem Gesetz wollen die Regierungsfraktionen die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2003 auf das Niveau des Jahres 2002 fest schreiben. Des Weiteren soll der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2003 von 19,1 auf 19,5 Prozent erhöht, sowie die Beitragsbemessungsgrenzen für Arbeiter und Angestellte angehoben werden. Außerdem diskutierten die Experten einen Gesetzentwurf der Koalition durch den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Möglichkeit haben soll, durch Rechtsverordnung Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen in bestimmte Festbetragsgruppen einzuordnen. Der erste Teil der Anhörung beschäftigte sich mit dem Thema Rentenversicherung. Dabei stellte der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) fest, dass es keine Alternative zu der im Gesetzentwurf festgelegte Erhöhung der Beitragssätze auf 19,5 Prozent gebe. Verbunden mit der Senkung der Schwankungsreserve auf einen Zielwert von 0,5 bis 0,7 Monatsausgaben sei der Beitragssatz bei einem prognostizierten Anstieg der Lohnsumme im Jahre 2003 um 2,5 Prozent errechnet worden. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist die vorgesehene Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze "sozial ausgewogen", da sie geringe und mittlere Einkommensbezieher nicht so stark belaste. Die Heruntersetzung der Schwankungsreserve hingegen lehnen die Gewerkschaften ab. Eine weitere finanzielle Belastung für die Unternehmen sieht die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in dem Gesetzentwurf und befürchtet, dass sich konjunkturelle Talfahrt fortsetzen werde. Als kurzfristige Lösung schlug der BDA vor, die für den 1. Juli 2003 geplante Rentenanpassung aufzuschieben. Das Handwerk werde von der Regelung besonders hart getroffen, befürchtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDA). Neben der Verteuerung des Faktors Arbeit würden Handwerksbetriebe besonders unter den fehlenden Mitteln der privaten Haushalte leiden. Viel Kritik gab es auch zu dem Bereich Krankenversicherung Ärzte und Pharmaverbände wiesen die Entwürfe als "arbeitsplatzgefährdend" und "existenzvernichtend" zurück. Während sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen eine "Nullrunde" für Ärzte wehrte, wies die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) auf die katastrophalen Folgen eines Ertragsrückganges in der vorgesehenen Größenordnung für die Existenz vieler Apotheken hin. Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO e.V.) lehnt die Vorlage strikt ab, da es pharmazeutischen Großhandlungen und öffentlichen Apotheken ein völlig ungerechtfertigtes Sonderopfer auferlege. Begrüßt wurde der Gesetzentwurf hingegen von den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.. Vor allem die "moderate Erhöhung" der Versicherungspflichtgrenze stärke die Solidarkraft der GKV mittel- und längerfristig und erschwere den zu Lasten der GKV gehenden Wechsel von jungen und leistungsfähigen Arbeitnehmern in die privaten Krankenversicherungen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_248/01
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