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002/2003
Stand: 06.01.2003
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Über Einbürgerungshindernisse für Extremisten informieren

/Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Nach der Verwendung von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden beim Einbürgerungsverfahren seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes erkundigt sich die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage (15/244). Insbesondere interessiert sich die Fraktion dafür, wie viele Personen eingebürgert wurden, obwohl sie nach Kenntnis des Verfassungsschutzes Organisationen mit sicherheitsgefährdenden oder extremistischen Bestrebungen zuzurechnen sind. Die Union bezieht sich dabei unter anderem auf das Verbotsverfahren des so genannten "Kalifat-Staates" bei dem sich herausgestellt habe, dass viele inzwischen eingebürgerte Islamisten dieser verfassungsfeindlichen Organisation angehört hätten. Neben einer detaillierten Übersicht über die Gesamtzahl der Einbürgerungsanträge, der abgewiesenen Einbürgerungsbescheide und einer möglichen Einbeziehung von Verfassungsschutzkenntnissen fordert die Fraktion auch Informationen über die Zahl der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_002/05
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