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055/2003
Stand: 12.03.2003
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Fraktionen betonen absolutes Folterverbot in Deutschland

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/RAB) Die Mitglieder des Menschenrechtsausschusses betonen die Verbindlichkeit der internationalen und nationalen Regelungen zum Verbot jeglicher Folter. Damit schlossen sich die Abgeordneten Erklärungen eines Regierungsvertreters an, der angesichts der Äußerungen des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, über das verfassungs- und völkerrechtliche Folterverbot referiert hatte. Mackenroth hatte die Anwendung von Folter in Erwägung gezogen, sich dann aber dafür entschuldigt. Laut Regierung ist das Folterverbot ein elementares und unabdingbares Menschenrecht. Das Folterverbot sei nach dem Zweiten Weltkrieg als Völkerrecht anerkannt worden, nachdem die Folter zuvor teilweise als legitim angesehen worden sei. Das universelle Folterverbot, so der Regierungsvertreter, dulde auch im Kriegsfall oder in einem sonstigen öffentlichen Notstand keinerlei Ausnahme. Betroffene hätten die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen. Dies ergebe sich auch aus den strafrechtlichen Bestimmungen und erstrecke sich auch auf psychische Folterungen. So gebe es keinerlei Raum dafür, dass Folter einmal erlaubt sein könnte.

Für die SPD nimmt die Folter die Würde des Menschen. Das verfassungsrechtliche Verbot ergebe sich aus Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Der Ausschuss für Menschenrechte habe eine entsprechende Aufklärungspflicht und müsse klar machen, dass jegliche Diskussion über eventuelle Ausnahmen in emotionalen Situationen schädlich sei. Beispielsweise sei es schwierig, die Folter in Ländern wie der Türkei zu verurteilen, wenn auch bei uns über eventuelle Anwendungen von Foltermethoden nachgedacht werde. Die FDP betonte, Deutschland habe nach 1945 eine Vorbildfunktion auf diesem Gebiet übernommen. Dies müsse auch weiterhin Bestand haben. Der Vorsitzende des Richterbundes, Geert Mackenroth, habe einen Fehler gemacht und sich dafür umfassend entschuldigt. Dies sei akzeptabel, so dass er weiterhin als Gesprächspartner in Frage komme. Die CDU/CSU drang darauf, die Emotionen zu versachlichen. In extremen Situationen sei es vorstellbar, dass für bestimmte Personen die Folter eine "gewisse Logik" hat. Der Ausschuss für Menschenrechte habe aber die Verantwortung, durch seine Öffentlichkeitsarbeit eindeutig klarzumachen, dass jegliche Folter rechtlich und politisch unakzeptabel sei. Die Bündnisgrünen wiesen darauf hin, dass es bereits zu Hochzeiten der RAF in den 70er Jahren eine Diskussion über die Anwendung von Folter gegeben habe. Die Einstimmigkeit in der Ablehnung dieser Methode sei insbesondere dann wichtig, wenn die Gesellschaft beispielsweise durch Terror oder Kidnapping Gefahren ausgesetzt sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_055/03
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