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067/2003
Stand: 31.03.2003
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Regierung: Beim Zivildienst wird sich in absehbarer Zukunft nichts ändern

Familie/Antwort

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine konkreten Erkenntnisse, dass die bisher umgesetzten Sparmaßnahmen zu einer wesentlichen Einschränkung der Arbeit der Zivildienststellen im Pflege- und Betreuungsbereich oder zu einem Abbau von Zivildienstplätzen geführt haben. Dies schreibt die Regierung in einer Antwort (15/721) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/502). Im Mittelpunkt des Interesses der Abgeordneten stand die aktuelle Situation und die Zukunft des Zivildienstes in Deutschland angesichts der in der Koalitionsvereinbarung angekündigten Überprüfung der Wehrpflicht in dieser Legislaturperiode und Äußerungen der Koalitionsfraktionen sowie der für den Zivildienst zuständigen Bundesfamilienministerin zur Zukunft der Wehrpflicht. Eine Aussetzung oder Abschaffung der Wehrpflicht - wovon die Liberalen aufgrund der genannten Äußerungen aus dem Regierungslager mittelfristig ausgehen - würde automatisch das Ende des Zivildienstes bedeuten. Auch ziehe sich nach Ansicht der Fraktion die Exekutive immer weiter aus der Finanzierung des Zivildienstes zurück und verursache dadurch eine Verunsicherung bei den betroffenen Zivildienstleistenden und den Trägern.

In der Antwort teilt die Budesregierung die Sorgen der Abgeordneten nicht. Vielmehr sei es ihr in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den den Zivildienst tragenden Verbänden und Organisationen gelungen, durch flankierende Maßnahmen eventuelle negative Auswirkungen der Sparzwänge auf diesen Bereich entweder ganz zu vermeiden oder deutlich abzumildern. Ein nennenswerter Wegfall von Zivildienstbeschäftigungen und Zivildienstplätzen zeichne sich im Übrigen bisher nicht ab. Vielmehr übersteige die Zahl der Zivildienstplätze die Zahl der jährlich anerkannten Kriegsdienstverweigerer. Damit stünden mehr Zivildienstplätze zur Verfügung als verfügbare Zivildienstpflichtige einberufen werden können. Daran werde sich nach Ansicht der Regierung in absehbarer Zukunft nichts ändern.

Die Planungen der Bundesregierung basierten auf dem Fortbestand der allgemeinen Wehrpflicht in den nächsten Jahren, heißt es in der Antwort. Unabhängig von der Diskussion um die Wehrpflicht zielten die Bemühungen der Bundesregierung darauf ab, entsprechend den Vorschlägen der Enquete-Kommission "Bürgerschaftliches Engagement" das freiwillige Engagement generationsübergreifend zu fördern. Auf die Frage der Fraktion nach einer Begründung für die Einschränkung des Petionsrechts der Zivildienstleistenden, antwortet die Regierung, dass die entsprechende Regelung verfassungsgemäß und wegen der besonderen Strukturen im Zivildienst auch erforderlich sei. Eingeschränkt sei das Petitionsrecht nur insoweit, als gemeinschaftliche Beschwerden von Zivildienstleistenden unzulässig seien. Im Übrigen seien der Regierung keine Fälle bekannt, in denen Zivildienstleistenden das Recht auf Eingabe einer Petition beim Deutschen Bundestag oder einem der Landtage nicht zugebilligt worden sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_067/02
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