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137/2003
Stand: 25.06.2003
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Immissionsschutz-Verordnung für Großfeuerungsanlagen gebilligt

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/RAB) Gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der CDU/CSU hat der Umweltausschuss am Mittwochvormittag eine Verordnung der Bundesregierung (15/1074) über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen angenommen. Damit soll eine EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid und Stickstoffoxide umgesetzt werden. Die Sozialdemokraten erläuterten, die bisherige gültige Verordnung von 1983 sei veraltet. Die Regierung habe sich bemüht, die Brüsseler Vorgaben in weiten Teilen eins zu eins umzusetzen. In einigen Bereichen gingen die Grenzwerte für die Schadstoffe aber über die Richtlinie hinaus, damit Deutschland nicht hinter den Status quo zurückfällt. Die CDU/CSU begrüßte die Bemühungen, den Schadstoffausstoß von Großfeuerungsanlagen europaweit zu harmonisieren. Trotz umweltpolitisch positiver Aspekte habe die Fraktion aber einige Probleme mit der Verordnung. So müsse genau definiert werden, was unter Altanlagen und den daraus resultierenden Sanierungspflichten zu verstehen ist. Dabei müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Beachtung finden, so die Parlamentarier. Auch solle die Verordnung klarstellen, mit welcher Methode die Schadstoffemissionen gemessen werden.

Die Bündnisgrünen betonten die geschichtliche Entwicklung der Bemühungen, die Luft rein zu halten. Die bisher gültige Verordnung sei im Jahre 1983 zu einem Zeitpunkt verabschiedet worden, zu dem die Waldschäden in großem Umfang deutlich geworden seien. Die nationale Verordnung sei ein "Quantensprung" der Luftreinhaltung gewesen, dem Brüssel bald gefolgt sei. Heute gebe es bessere technische Möglichkeiten, so dass der Bereich neu geregelt werden müsse. Dies gelte insbesondere für Russpartikel, Gasturbinen und Raffinerien. Nach Überzeugung der Fraktion werden Unternehmen nicht über Gebühr belastet, da die Verordnung für Altanlagen Übergangsfristen bis zum Jahre 2012 vorsehe. Daher könne nicht davon gesprochen werden, dass die Schadstoffgrenzen der Verordnung zu streng seien. Nach Auffassung der FDP hingegen wird mit der Verordnung die EU-Richtlinie keinesfalls eins zu eins umgesetzt, sondern die Grenzwerte für die Schadstoffemissionen werden verschärft. Dies führe zu einer starken Belastung der Unternehmen, die sich beispielsweise fragen müssten, wie sie die Einhaltung der Grenzwerte für Staubemissionen technisch umsetzen können. Die Bundesregierung erklärte, auf die Betriebe kämen auf Grund der Verordnung keine unmittelbaren Investitionen zu. Man habe bei der Erarbeitung der Verordnung engen Kontakt zu der betroffenen Wirtschaft gehabt und strebe nun machbare Grenzwerte an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_137/03
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