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149/2003
Stand: 02.07.2003
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Richtlinien zur Harmonisierung des europäischen Asylrechtes umstritten

Innenausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Kontrovers diskutiert wurden Vorschläge des Europäischen Rates für Richtlinien über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen als Flüchtlinge sowie für Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Zu- oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft. Bei der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Mittwochnachmittag ging es außerdem um die Einbeziehung von Migrationsbelangen in die Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern.

Der Generaldirektor für Justiz und Inneres bei der EU-Kommission, Jonathan Faull, wünschte sich einen konstruktiven Dialog mit den Regierungen der Mitgliedstaaten auf dem Wege zur Harmonisierung des Asylrechtes in Europa. Die zu schaffende rechtsverbindliche Grundlage könne dann als Vorbild dienen. Nach Faulls Ansicht sind in den Richtlinien die deutschen Vorstellungen stark berücksichtigt. Allerdings gebe es keine Übereinstimmung mit der deutschen "Drittstaatenregelung". Ralph Göbel-Zimmermann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Kassel, sprach sich für die vorliegenden Richtlinien aus. Aus dem traditionellen Hang zur Überreglementierung habe die Bundesrepublik die meisten Einsprüche gegen die Asylvorschläge der Kommission vorgebracht. Letztere seien jedoch ausgewogen und sollten Initialzündung zur Entrümpelung des nationalen deutschen Rechtes sein. Der Vertreter von amnesty international, Wolfgang Grenz, sieht viele deutsche Regelungen eingeflossen in die Richtlinienvorschläge. Er forderte die Bundesregierung auf, auch die Verfolgung durch nichtstaatliche Gewalt als Asylgrund anzuerkennen. Für Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz sollte die Drittstaatenregelung als wichtiger Bestandteil in das europäische Asylrecht aufgenommen werden, auch wenn es für Deutschland nicht mehr relevant sei. "Nicht nötig" sei es hingegen, die unentgeltliche Rechtsberatung für alle Antragsteller zu gewährleisten. Auch sei die Einbeziehung nichtstaatlicher Gewalt in die Asylgründe "nicht völkerrechtlich geboten".

Die meisten Mosaiksteine des deutschen Asylrechtes sind übernommen worden, betonte Professor Peter Huber aus München. Es gebe jedoch Diskrepanzen, die zu Problemen führen könnten. Bisher gelte jedoch in der EU weiterhin das Prinzip der Einstimmigkeit, welches garantiere, dass nationales Recht bestehen bleibe. Michael Hund, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, kritisierte das fehlende Gesamtkonzept. Ein europäisches Ausländerrecht ist seiner Ansicht nach nicht in Sicht. Die vorliegenden Richtlinien gingen weit über die Genfer Flüchtlingskonventionen hinaus und lägen auch deutlich über dem deutschen Standard. Dadurch werde der Asylmissbrauch wahrscheinlicher, so der Experte. Das UNHCR unterstütze die Harmonisierung des Asylrechtes in der Hoffnung auf ein einheitliches Asylrecht mit hohem Schutzanspruch, erklärte seine Sprecherin Anja Klug. Dieses Ziel könne jedoch nicht erreicht werden, wenn alle Mitgliedstaaten nationale Regelungen beibehalten wollen. Die Standards würden sich dann nur am kleinsten gemeinsamen Nenner orientieren. Dem schloss sich Rechtsanwalt Reinhard Marx aus Frankfurt am Main an. Nur bei der Aufgabe nationaler Ansprüche könne ein einheitliches europäisches Asylrecht geschaffen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_149/02
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