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169/2003
Stand: 30.07.2003
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Mit Gesetz zur Abwicklung der Treuhand-Nachfolgeanstalt Kosten sparen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung erwartet von dem Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (15/1181, 15/1352) insbesondere ein Signal zur raschen Abwicklung der verbliebenen Aufgaben und eine Einsparung von Verwaltungskosten. Darauf weist sie in ihrer Antwort (15/1442) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1376) hin. Mit dem Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt vom August 1994 wurde die Treuhandanstalt in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt und zudem die Voraussetzung dafür geschaffen, die restlichen Aufgabenbereiche nach und nach im Wege der Geschäftsbesorgung soweit möglich an Einrichtungen des Bundes zu übertragen, heißt es in der Antwort. Seit 1995 hätten sich Aufgabenumfang- und struktur jedoch so stark verringert und verändert, dass die bislang unverändert gebliebene Organisationsstruktur der BvS nunmehr angepasst werden muss. Darüber hinaus werden den Angaben der Regierung zufolge durch das BvS-Abwicklungsgesetz die Möglichkeiten zur Vermögensübertragung verbessert und die Abarbeitung vermögensrechtlicher Ansprüche gegen die BvS erleichtert. Die Bundesregierung habe als Alternativen zum BvS-Abwicklungsgesetz auch eine Auflösung der BvS durch Rechtsverordnung nach dem Treuhandgesetz sowie eine gesetzliche Vermögensübertragung auf andere Einrichtungen des Bundes geprüft. Ersteres sei jedoch erst nach vollständiger Erfüllung aller Aufgaben möglich und von letzterem habe man aus haushaltspolitischen Überlegungen Abstand genommen, so die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_169/04
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