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212/2003
Stand: 09.10.2003
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Kosten für die Anmeldung europäischer Patente deutlich reduzieren

Recht/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/BOB) Die Kosten für die Anmeldung europäischer Patente sollen deutlich reduziert werden. Dies soll durch einen Verzicht auf nationale Übersetzungserfordernisse erreicht werden. Die Bundesregierung hat dazu zwei Gesetzentwürfe (15/1646, 15/1647) vorgelegt. Einer würdigt den Inhalt des Übereinkommen ausführlich; der andere dient der Umsetzung in das deutsche Recht. Beide Gesetzentwürfe stellen ein Ergebnis der Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation am 16. und 17. Oktober 2000 in London dar. Diese beschäftigte sich mit Möglichkeiten der Kostensenkung im Zusammenhang mit Übersetzungen europäischer Patente.

Ein Ergebnis der Konferenz war es, das im Gesetz über internationale Patentübereinkommen geregelte Erfordernis einer Übersetzung der europäischen Patentschrift in die deutsche Sprache zu streichen. Für Patentanmelder und damit auch die Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wirke sich die Änderung kostensenkend aus, da sowohl die

Kosten der Übersetzung der Patentschrift als auch die Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamts für die Veröffentlichung der Übersetzung entfallen. Die Übersetzungskosten sollen dadurch insgesamt um mindestens 50 Prozent reduziert werden. Dies komme der innovativen Industrie und dem einzelnen Erfinder unmittelbar zugute und stärke damit den Standort Deutschland. Darin liege auch ein wichtiges politisches Signal mit Blick auf die Reform des europäischen Patentsystems insgesamt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_212/02
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