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219/2003
Stand: 15.10.2003
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Koalitionsentwurf zum Sozialhilferecht gegen die Opposition angenommen

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Berlin: (hib/RAB) Der Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung hat am Mittwochmittag den Koalitionsentwurf zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (15/1514) in geänderter Fassung gegen das Votum der Oppositionsfraktionen verabschiedet. SPD und Bündnisgrüne verwiesen auf die Hartz-Reformen der Arbeitsmarktpolitik, die Änderungen des Sozialhilferechts unumgänglich machten. Insbesondere die Kommunen müssten auf die neuen Aufgaben vorbereitet werden. Für die SPD geht es vor allem darum, Sozialhilfeempfängern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Mit der aktivierenden Hilfe werde den Betroffenen zudem ein Ausweg aus ihrer Situation gezeigt. Die Beratung und Betreuung der Sozialhilfeempfänger werde sich für die Kommunen lohnen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass Effizienz und Selbstbestimmung sinnvoll miteinander verbunden werden. Wichtig sei es gewesen, bei den Leistungen für Menschen mit Behinderungen Einsparungen zu vermeiden.

Die FDP verlangte mit einem Änderungsantrag, die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zu vertagen, da die Kommunen bereits mit der Umsetzung der Hartz-Reformen genug zu tun hätten. Auch zeige die Initiative der Koalition den Gemeinden keinen Ausweg aus ihrer prekären finanziellen Situation. Nötig sei eine umfassende Reform des Sozialhilferechts; der vorliegende Gesetzentwurf verharre aber zu sehr in den gegenwärtigen Strukturen. Die CDU/CSU hielt Koalitionsfraktionen vor, die finanziellen Folgen des Gesetzes nicht absehen zu können, da es bisher keine Verordnung über die Höhe der Regelsätze für die Sozialhilfeempfänger gebe. Darüber hinaus forderten die Parlamentarier ebenfalls eine grundlegende Reformierung der Sozialhilfe. Außerdem müsse ein Leistungsgesetz für behinderte Menschen erarbeitet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_219/02
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