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219/2003
Stand: 15.10.2003
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Experten begrüßen Entwurf eines Investmentmodernisierungsgesetzes

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Weitgehende Zustimmung durch Experten und Sachverständige fand der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (15/1553) bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwochmittag. Mit der Initiative will die Bundesregierung ein "modernes und einheitliches" Gesetz schaffen, das die Entwicklungen im Investmentwesen aufgreift und der Investmentbranche attraktive Rahmenbedingungen für ihre Geschäftstätigkeit bietet. Dazu soll unter anderem das Genehmigungsverfahren für Vertragsbedingungen beschleunigt werden, um der Investmentbranche die rasche Auflegung neuer Fonds zu ermöglichen. Außerdem sieht das Gesetz die Zulassung hochriskanter Hedgefonds vor, die derzeit nur an ausländischen Finanzplätzen gehandelt werden.

Der Bundesverband Investment und Asset Managment e.V. (BVI) wie auch der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken (ZKA) sehen in dem Entwurf einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Investmentstandorts Deutschland. Die Änderungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften und des Auslandinvestmentgesetzes sowie das Investmentsteuergesetz seien geeignet, die Bedeutung Deutschlands als Produktions- und Vertriebsstandort für hochwertige Kapitalanlageprodukte zu sichern und weiter auszubauen. Gleichzeitig werde das Vertrauen der Anleger gestärkt. Die vorgesehene bewertungstägliche Meldepflicht lehnt das BVI hingegen ab. Dies stelle eine Benachteiligung gegenüber anderen Investmentstandorten dar, die mit derartigen Meldepflichten nicht belastet sind. Ebenfalls begrüßt wird die Vorlage von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW). Sie sei dazu geeignet, die derzeit zum Nachteil des Standorts Deutschland bestehende Regulierungsarbitrage abzubauen und insofern einer weiteren Abwanderung von Investmentfonds ins Ausland entgegen zu wirken. Neben dieser volkswirtschaftlich zwingend notwendigen und wünschenswerten Wirkung sehe die DSW durch das Gesetz auch eine erhöhte Transparenz zum Schutz der Investoren gegeben.

Der Verband der Finanzdienstleistungsinstitute e.V (VFI) begrüßt die Neuregelungen ebenfalls. Dies gelte auch für die Tatsache, dass der Gesetzgeber nicht ausschließlich nur die Änderungen der Europäischen Gesetzgebung umsetze und die bisherigen nationalen Gesetze fortschreibe, sondern auch die Regelung der Auflage und des Vertriebes von Hedgefonds mit einbeziehe. Der VFI betont aber gleichzeitig, dass dies nur der Anfang einer Neuordnung der Kollektivanlagen insgesamt sein könne, wenn man das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit zu ausländischen Finanzplätzen erreichen wolle. Der Gesetzentwurf setzt nach Ansicht von Unternehmensgrün e.V. "wichtige Akzente für eine innovative Gestaltung des Fondsgeschäftes". Insbesondere wird die vorgeschlagene duale Lösung für die Einführung von Hedgefonds in Deutschland begrüßt. Dies sei ein gangbarer Weg, diese Produktlücke auf dem deutschen Markt zu schließen, ohne dabei Gesichtspunkte des Anlegerschutzes und der Kapitalmarktstabilität zu vernachlässigen. Professor Wolfgang Gerke von der Universität Nürnberg sieht in den vorgesehenen Einschränkungen für private Anleger bei Hedgefonds eine "unnötige Bevormundung". Wenn Privatanleger lediglich zu Investitionen in so genannte "Dach-Hedgefonds" berechtigt seien, würden durch die anfallenden zusätzlichen Gebühren ihre Erträge deutlich geschmälert. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbu) kritisierte die doppelte Kostenbelastung für private Investoren. Das Risiko eines Totalverlustes, so die Experten, bestehe auch bei Dachfonds.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_219/05
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