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230/2003
Stand: 23.10.2003
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Beschäftigungspflichtquote für Schwerbehinderte bleibt bei fünf Prozent

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die im Jahre 2000 von sechs auf fünf Prozent abgesenkte Beschäftigungspflichtquote für schwerbehinderte Menschen bleibt bei fünf Prozent. Damit verbunden erwartet die Bundesregierung, dass die Arbeitgeber die mit dem Anstieg der Beschäftigungsquote von 3,7 im Jahre 2000 auf 3,8 im Jahr 2001 erkennbaren Bemühungen um die Beschäftigung dieser Personengruppe steigern, heißt es in einem Gesetzentwurf der Koalition (15/1783). Die Beschäftigungspflichtquote war zunächst mit der Auflage gesenkt worden, dass die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen bis zum Oktober vergangenen Jahres gegenüber dem Stand von Oktober 1999 um rund 25 Prozent verringert werde. Da dieses Ziel mit einem Ergebnis von rund 24 Prozent annähernd erreicht wurde, halten es SPD und Bündnis 90/Die Grünen für nicht zielführend, die Beschäftigungspflichtquote erneut anzuheben. Die Fraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf die Chancen behinderter und schwerbehinderter junger Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben verbessern und die Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeber, insbesondere in kleinen Betrieben, stärken. Auch soll deren Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt weiter verbessert werden. Im Einzelnen geht es darum, den Übergang der Betroffenen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin auszubauen. Geplant ist, die Beschäftigung behinderter und schwerbehinderter Menschen durch den Ausbau der Prävention und der Rechte der Schwerbehindertenvertretung zu sichern. Die Abgeordneten wollen positive Entscheidungen für Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stabilisieren, initiieren und ausweiten. Dafür sei die Zusammenarbeit von Regierung, Ländern sowie der Sozialpartner unumgänglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_230/05
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