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232/2003
Stand: 27.10.2003
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Demokratisch legitimierte Bemühungen Uribes in Kolumbien werden unterstützt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die demokratisch legitimierten Bemühungen der Regierung Alvaro Uribe, die staatliche Hoheit und Kontrolle auf dem gesamten Landesterritorium wiederherzustellen. Die geht aus einer Antwort der Bundesregierung (15/1774) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1598) hervor. Die Regierung führt hierzu mit der kolumbianischen Regierung einen engen politischen Dialog. Gleichzeitig stellt die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, ebenso wie die der EU, auf eine Veränderung der sozi-ökonomischen Rahmenbedingungen ab, die den Konflikt begünstigen. Die Bundesregierung leistet außerdem seit mehreren Jahren umfangreiche humanitäre Hilfe für die zahlreichen Binnenvertriebenen in Kolumbien und im angrenzenden Ecuador, engagiert sich bei der Drogenbekämpfung durch bilaterale Polizeizusammenarbeit und tritt für unterstützende Maßnahmen in Deutschland und der EU ein.

Die Bundesregierung hält den kolumbianischen Binnenkonflikt, der auch eine Reihe von Nachbarländern unmittelbar in Mitleidenschaft zieht, für einen potenziell auch regional destabilisierenden Faktor. Sie begrüßt deshalb Anstrengungen in der Region, gemeinsame Lösungswege zu finden. Die Bundesregierung befürwortet, gemeinsam mit der EU, eine stärkere Rolle der UNO bei der Lösung des kolumbianischen Binnenkonfliktes, insbesondere des Sondergesandten des UNO-Generalsekretärs vor Ort, James LeMoyne. Die UNO ist dazu bereit. Trotz jüngster Verlautbarungen der FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias Colombianas) ist aber weiterhin zweifelhaft, ob die Guerilla zu echten Verhandlungen bereit ist. Gleiches gilt für einen humanitären Gefangenenaustausch zu akzeptablen Bedingungen. Ein Tätigwerden der UNO setzt aber auch auf Seiten der illegalen Gewaltgruppen eine echte Gesprächsbereitschaft voraus. Hierfür fehlt es zur Zeit noch an überzeugenden Hinweisen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_232/05
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