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232/2003
Stand: 27.10.2003
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Regierung: Schädigung des Erbgutes durch Handys nicht belegbar

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Folgen der mit Mobiltelefonen einhergehenden hoch frequentierten elektromagnetischen Felder auf das menschliche Erbgut sind nicht abschließend geklärt. Zu dieser Frage liege eine Reihe von wissenschaftlichen Befunden vor, die ein sehr widersprüchliches Bild ergeben, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (15/1743) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/1631). Da die bisherigen Untersuchungen erhebliche methodische Schwächen aufweisen würden und die Frage von großer Bedeutung für die Gesundheit ist, seien entsprechende Untersuchungen im Rahmen des deutschen Mobilfunkforschungsprogramms vorgesehen. Die bisher vorliegenden Befunde geben aber keinen Anlass dazu, die Grenzwerte, die auf eine Vermeidung aller nachgewiesenen gesundheitlichen Gefahren abzielen, zu verändern. Weiter heißt es in der Antwort, Mobiltelefone seien heute für viele Menschen unentbehrlich geworden und wirkten als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung. Der Preis für diesen Fortschritt seien elektromagnetische Felder, die als Übertragungsmedien gebraucht werden. Künftig werde es kaum noch Räume geben, in denen wir nicht mit elektromagnetischen Feldern konfrontiert seien. Entsprechend habe das Umweltministerium die Vorsorgeforschung im Bereich Mobilfunk verstärkt und die jährlichen Haushaltsmittel deutlich erhöht. Für die Jahre 2002 bis 2005 würden insgesamt 8,5 Millionen Euro bereitgestellt. Zusammen mit den Geldern der Mobilfunkbetreiber stünden der Forschung in diesem Bereich insgesamt 17 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_232/09
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