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233/2003
Stand: 28.10.2003
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Derzeit 172 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Derzeit werden bundesweit insgesamt 172 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund geführt, wobei das Bundeskriminalamt in 65 Fällen die Ermittlungen übernommen hat. Dies verdeutliche den hohen Verhandungs- und Ermittlungsdruck, mit dem Deutschland dem internationalen Terrorismus entgegentritt, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/1748) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (15/1601) zur Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Abwehr bioterroristischer Gefahren. Zum Schutz der Zivilbevölkerung habe die Bundesregierung unter anderem die Inbetriebnahme des von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Melde- und Lagezentrums in der Zentralstelle für Zivilschutz, den Aufbau des deutschen Notfallvorsorge-Informationssystems (deNIS) und die Inbetriebnahme eines neuen satellitengestützten Warnsystems im Oktober 2001 auf den Weg gebracht. Mit letzerem werde die zeitnahe Weitergabe von amtlichen Gefahrendurchsagen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterstützt. Aufgeführt wird im Weiteren die beschleunigte Auslieferung von 367 modernen ABC-Erkundungskraftwagen zur Aufspürung und Messung radiologischer und chemischer Kontamination und zur Entnahme biologischer Proben. Neben den ABC-Erkundungsfahrzeugen habe der Bund in den Jahren 2001 und 2002 außerdem rund 650 Zivilschutzfahrzeuge - vor allem Krankentransportwagen für den Zivil- und Katastrophenschutz - für die Länder beschafft. Zudem werde die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler zu einem Kompetenzzentrum für das Bund-Länder-Krisenmanagement und einem Forum für wissenschaftlichen Austausch von Experten aus dem In-und Ausland ausgebaut. Darüber hinaus seien die Bundesmittel für Zivil- und Katastrophenschutzforschung vor allem im biologischem und chemischem Bereich aufgestockt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_233/03
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