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233/2003
Stand: 28.10.2003
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Thierse: Geldzahlungen an die Fraktionen ab 2004 um 3,53 Prozent erhöhen

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Vom Haushaltsjahr 2004 an sollen die Geldleistungen an die Fraktionen um insgesamt 3,53 Prozent erhöht werden. Daraus ergibt sich ein monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion in Höhe von 288 907 Euro und ein monatlicher Betrag für jedes Fraktionsmitglied in Höhe von 6 032 Euro, wie aus einem Bericht von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (15/1784) hervorgeht. Der Bundestagspräsident ist nach dem Abgeordnetengesetz verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Höhe der Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt an die Fraktionen des Bundestages vorzulegen.

Bei der Anhebung für 2004 seien die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst sowie die Erhöhung ausgewählter Teilindizes des Verbraucherpreisindexes für Deutschland berücksichtigt worden. Die bisherigen Oppositionszuschläge blieben unverändert, heißt es. Bei der Festsetzung des monatlichen Grundbetrages für jede Fraktion sowie des monatlichen Betrages für jedes Fraktionsmitglied für das Haushaltsjahr 2003 hätten die Erhöhung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst um linear 2,4 Prozent ab 1. April 2003 sowie die Erhöhung ausgewählter Teilindizes für den Verbraucherpreisindex im Juli dieses Jahres gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,64 Prozent noch nicht berücksichtigt werden können. Die Fraktionen leisten damit dem Bericht zufolge einen Beitrag zu den Einsparungen im Bundeshaushalt.

Die Finanzierung der Fraktionen mit staatlichen Geldleistungen soll eine sachgemäße, effektive Fraktionsarbeit im Rahmen der Aufgaben des Parlaments ermöglichen und gewährleisten. Für 2003 belaufen sich die Geldleistungen auf insgesamt rund 58,48 Millionen Euro. Der monatliche Grundbetrag liegt für jede Fraktion bei 279 056 Euro, der monatliche Betrag für jedes Mitglied bei 5 826 Euro. Die Oppositionsfraktionen erhalten einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_233/07
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