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013/2004
Stand: 19.01.2004
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CDU/CSU fordert Schaffung einer nationalen Küstenwache

Verkehr und Bauwesen/Antrag

Berlin: (hib/POT) Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (15/2337) auf, einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer nationalen Küstenwache in eigenständiger Form mit allen Zuständigkeiten zur Gefahrenerforschung- und -abwehr auf See vorzulegen. Die örtliche Zuständigkeit der neu zu errichtenden Körperschaft solle sich auf alle deutschen Hoheitsgewässer erstrecken, einschließlich des bisher im Zuständigkeitsbereich der Länder liegenden Küstenmeers. Die sachliche Zuständigkeit solle die Erforschung und Abwehr aller Gefahren auf See, insbesondere auf Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, für externe Gefahren auf den Seeverkehr und die Umwelt, auf die Überwachung und Abwehr von Terror, den polizeilichen Grenzschutz, die Überwachung des Fischfangs sowie die Ein- und Ausfuhr von Waren einschließen. Für terroristische Angriffe auf See, zu deren Abwehr die Mittel der Küstenwache nicht ausreichten, bedarf es nach Auffassung der Union zudem einer Einsatzmöglichkeit der Bundesmarine. Solch ein Einsatz der Marine zur Terrorabwehr, der nach geltender Rechtslage nicht möglich sei, müsse im Rahmen einer noch vorzulegenden Gesamtverteidigungskonzeption auf eine gesicherte Rechtsgrundlage gestellt werden.

Die CDU/CSU begründet ihre Initiative damit, dass das bisherige Nebeneinander von auf vier Bundesministerien verteilten Zuständigkeiten zwar zu einer Verantwortungsteilung, nicht aber zu einer Führungskonzentration geführt habe. Eine ähnliche Zersplitterung gebe es zudem noch einmal bei den im Zuständigkeitsbereich der Länder liegenden Küstengewässern. Auch die Schaffung des Havariekommandos habe hier bisher keine wesentliche Verbesserung gebracht. Die Vorteile einer nationalen Küstenwache bestünden unter anderem darin, dass im Notfall Verantwortung und Führung in einer Hand lägen und die hochsensiblen und einzigartigen Ökosysteme in Nord- und Ostsee effektiver geschützt werden könnten. Notwendig sei eine nationalen Küstenwache auch vor dem Hintergrund der von der EU beabsichtigten Schaffung einer europäischen Küstenwache. Hierzu sei die Einrichtung einer zentralen nationalen Anlaufstelle erforderlich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_013/02
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