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057/2004
Stand: 04.03.2004
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Regierung will Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung streichen

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung passt nicht in das vorgesehene System der nachgelagerten Besteuerung gesicherter Altersvorsorge. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (15/2592) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Alterseinkünftegesetz (15/2563). Der Bundesrat hatte sich dafür stark gemacht, die Steuerfreiheit von Erträgen aus Kapitallebensversicherungen beizubehalten. Nach Regierungsangaben handelt es sich bei der gesicherten Altersvorsorge um Vorsorgeprodukte, bei denen die tatsächliche Verwendung für die Alterssicherung gewährleistet sei. Deshalb dürften die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Nicht zu den begünstigten Vorsorgeprodukten gehörten Anlagen, die zwar der Altersvorsorge dienen können, jedoch nicht müssen.

Nach Auffassung der Regierung verbessern sich durch das Alterseinkünftegesetz die Rahmenbedingungen der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung dadurch, dass die Steuerbefreiung auf Beiträge zu Direktversicherungen ausgeweitet wird. Dies entspreche den Forderungen der Versicherungswirtschaft. In die Steuerfreiheit, die bisher nur Pensionsfonds und Pensionskassen betreffe, würden ab 2005 auch die Beiträge für eine Direktversicherung einbezogen. Damit könnten vor allem Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen, in denen ihnen keine steuerlich begünstigte betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse angeboten wird, von der Möglichkeit der steuerfreien und bis 2008 sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung Gebrauch machen. Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Beiträgen, die zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung für eine Direktversicherung oder an eine Pensionskasse geleistet werden, will die Regierung aufheben. Die Pauschalbesteuerung passe nicht mehr in ein System, das auf eine nachgelagerte Besteuerung der Versorgungsleistungen ausgerichtet sei. Allerdings seien großzügige Übergangsregelungen vorgesehen. Bei den übrigen Kritikpunkten des Bundesrates an dem Gesetzentwurf sagt die Regierung eine Überprüfung zu.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_057/06
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