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082/2004
Stand: 25.03.2004
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Parlament muss Auslandseinsätzen der Streitkräfte zustimmen

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MAR) Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Diesen Grundsatz postulieren die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in dem von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz - 15/2742). Ziel des Gesetzes ist, so die Koalition, das Verfahren der Mitwirkung des Deutschen Bundestages an der Entscheidung über bewaffnete Streitkräfteeinsätze im Ausland zu regeln, die Pflichten der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem parlamentarischen Verfahren festzulegen und insoweit Rechtssicherheit für die beteiligten Verfassungsorgane, aber auch für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten zu schaffen.

Dem Entwurf zufolge hat die Bundesregierung dem Bundestag den Antrag auf Zustimmung zum Einsatz der Streitkräfte rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes zu übersenden. Dieser müsse Angaben insbesondere über Einsatzauftrag und -gebiet, die rechtlichen Grundlagen, die Höchstzahl der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten, die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte, die geplante Dauer des Einsatzes sowie die voraussichtlichen Kosten und die Finanzierung enthalten. Der Bundestag kann dem Antrag, an dem keine Änderungen zulässig sind, zustimmen oder ihn ablehnen, heißt es weiter. Festgeschrieben wird unter anderem auch ein Rückholrecht, indem der Bundestag seine Zustimmung zu einem Einsatz bewaffneter Streitkräfte widerrufen kann.

Der Gesetzentwurf wird am heutigen Donnerstag zusammen mit dem bereits früher von der FDP eingebrachten Entwurf eines Auslandseinsätzemitwirkungsgesetzes (15/1985) in erster Lesung beraten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_082/01
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