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087/2004
Stand: 31.03.2004
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Erneuerbare-Energien-Gesetz gegen die Stimmen der Opposition beschlossen

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/RAB) Der Umweltausschuss hat am Mittwochvormittag gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) der Koalition (15/2327) beschlossen. Alle Fraktionen sprachen sich grundsätzlich für die Förderung der Erneuerbaren Energien aus, schlugen aber unterschiedliche Wege vor. Für die Sozialdemokraten ist das EEG ein "wichtiges Gesetz", mit dem pro Jahr der Ausstoß von 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid gespart werden könne. Mit der Novelle werde die Biomasse stärker gefördert, während für andere Energieformen wie die Windenergie die Vergütungssätze abgesenkt würden. Die Parlamentarier unterstützten den Grundgedanken des Gesetzes, einen breiten Energiemix innerhalb der Erneuerbaren Energien zu fördern. Mit Hilfe des EEG könnten die fossilen Energieformen langfristig ersetzt werden. Die Koalition habe sich außerdem dafür entschieden, die Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen auszubauen.

Die CDU/CSU sprach sich für eine Befristung der Novelle bis zum 31. Dezember 2007 aus. Danach müsse über eine Anschlussregelung nachgedacht werden. Während die Fraktion beim Thema Biomasse die Haltung der Koalition teile, wolle sie einen wirtschaftlicheren Energiemix fördern. Es müsse ein anderes Förderungsmodell eingeführt werden, das nicht auf festen Vergütungspreisen für die Stromeinspeisung basiere. Auch komme es darauf an, den Ausbau der Windenergie zurückzufahren und an windungünstigen Standorten generell nicht mehr zu fördern. Gemeinden müssten durch eine Änderung des Baurechts in die Lage versetzt werden, Anliegen von Windrad-Betreibern zurückzuweisen. Ähnlich wie die Koalition sieht die CDU/CSU große Perspektiven bei der Wasserkraft sowie bei Offshore-Anlagen für Windenergie. Die Bündnisgrünen plädierten dafür, auch in wirtschaftlich schweren Zeiten am Klimaschutz festzuhalten. Die Novelle zeige, dass der Klimaschutz nicht zum Nachteil der Wirtschaft werden müsse. Mit ihr werde es mittelfristig möglich sein, die Kosten für die Erneuerbaren Energien zu senken. Die Erneuerbaren Energien bekämen eine immer größere Bedeutung, da die steigenden Ölpreise das wirtschaftliche Wachstum bedrohten. Eine Befristung der Novelle lehnte die Fraktion ab, da mit einem solchen Schritt den Betreibern die Planungssicherheit genommen werde. Die FDP schlug einen anderen Ansatz für die Förderung der Erneuerbaren Energien vor. Anstelle der Marktintervention durch feste Vergütungspreise müsse es mehr Wettbewerb zwischen den verschiedenen Formen der Erneuerbaren Energien geben. Zusätzlich sollten Fördermengen festgelegt werden. Die Auswirkung der Förderung auf die Arbeitsplätze schätzt die Fraktion als "neutral" ein, da in Folge der höheren Stromkosten einige Unternehmen zu Entlassungen gezwungen worden seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_087/03
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