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109/2004
Stand: 28.04.2004
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Entschädigung bei Ölverschmutzungen auf bis zu 1 Milliarde Euro ausbauen

Recht/Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/BOB) Der auf der Grundlage des Übereinkommens von 1992 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden zu bildende Zusatzfonds 2003 wird Entschädigungen bis zu einer Milliarde Euro leisten. Die Bundesregierung hat zu dem in London unterzeichneten Protokoll zwei Gesetzentwürfe (15/2947, 15/2949) vorgelegt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hätten ihren Willen bekundet, das Protokoll möglichst bis Ende Juni 2004 umzusetzen. Die Bundesregierung argumentiert, das Auseinanderbrechen des Tankers "Erika" vor der französischen Küste im Dezember 1999 und die Havarie des Tankers "Prestige" vor der galizischen Küste im November 2002 hätten deutlich gemacht, dass die im Haftungsübereinkommen von 1969 und im Fondsübereinkommen von 1992 festgesetzten Haftungs- und Entschädigungsbeiträge zur Schadendeckung bei Unfällen katastrophalen Ausmaßes bei weitem nicht ausreichten. Eine Erhöhung der Entschädigungssumme sei dringlich und durch die Schaffung des Zusatzfonds verwirklicht worden. Mit dem Protokoll zum Internatonalen Übereinkommen werde das bestehende System der Entschädigung nach Öltankhavarien ausgebaut. Gleichzeitig soll das Gesetz über Vorschriften über die Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch Seeschiffe geändert werden. Die Änderung des Ölschadengesetzes beschränke sich auf die zur Ausführung des Protokolls von 2003 erforderlichen Bestimmungen sowie auf wenige mit dem Übereinkommen in engem Sachzusammenhang stehende Vorschriften.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_109/03
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