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119/2004
Stand: 05.05.2004
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Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mehrheitlich angenommen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung (15/2573) in geänderter Fassung angenommen. CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Entwurf. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Ziel ist es, ein neues Unrechtsbewusstsein gegenüber der Schwarzarbeit zu schaffen und rechtmäßiges Verhalten zu fördern. Kontrollregelungen vor allem des Sozialgesetzbuches sollen zusammengeführt und ergänzt sowie bundeseinheitliche Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse festgelegt werden. Auch soll sichergestellt werden, dass der Verstoß gegen die Meldepflicht des Arbeitsgebers, wenn es um geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten geht, auch in den Fällen nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann, in denen Beiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden. Um so genannte "Ohne-Rechnung-Geschäfte" zu verhindern, sollen erstmals private Haushalte verpflichtet werden, Rechnungen zwei Jahre lang aufzubewahren.

Der Ausschuss hatte 43 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf angenommen und elf Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Die Union hatte allen redaktionellen Änderungen sowie den Änderungen zugestimmt, die darauf abzielen, den Sozialversicherungsausweis nicht abzuschaffen, sondern beizubehalten. Die FDP hatte sich in der Frage des Sozialversicherungsausweises enthalten. Die Sozialdemokraten sprachen von einem guten Gesetzentwurf, der durch das parlamentarische Verfahren noch deutlich besser geworden sei. Die Möglichkeiten, der organisierten Schwarzarbeit auf den Leib zu rücken, würden effektiver gestaltet. Besonders im Baugewerbe gebe es noch viel Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, die Umsätze daraus in Milliardenhöhe gingen zu Lasten der ehrlichen Unternehmer, der Sozialversicherungskassen und des Fiskus. Durch die Änderungsanträge seien die Möglichkeiten des Zolls verbessert worden, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten und Daten auszutauschen. Unternehmen sollen bereits bei Verdacht auf Schwarzarbeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können, erhielten im Gegenzug aber das Recht, dazu angehört zu werden. Bündnis 90/Die Grünen hoben hervor, dass der Zoll in Privathaushalten nicht überprüfen werde. Die Fraktion wies auf die erweiterten Ermittlungs- und Eingriffsbefugnisse der Zollverwaltung hin. Wichtig sei eine gesellschaftlich-moralische Grundhaltung, dass Schwarzarbeit geahndet werden müsse.

Dagegen betonte die Union, es handele sich um das sechste Gesetz, das Rot-Grün in fünf Jahren gegen die Schwarzarbeit vorlege. Statt immer mehr Personal und finanzielle Mittel dafür einzusetzen, sollte über die Ursachen der Schattenwirtschaft nachgedacht werden. Die menschliche Arbeit sei brutto zu teuer, gleichzeitig verdienten die Arbeitnehmer netto zu wenig. Erforderlich ist nach Auffassung der Union ein Kombilohn als Anreiz, sich auf den Arbeitsmarkt zu begeben. Gesetzgeber, Tarifvertragsparteien und Arbeitsgerichte seien schuld, dass der Arbeitsmarkt überreguliert sei. Die Union hätte sich eine noch schärfere Strafverfolgung gewünscht, hieß es aus der Fraktion. Ebenso hätte sie Wert darauf gelegt, dass auch eine fehlende Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Gewerberegister als Schwarzarbeit gilt. Unternehmen bereits bei Verdachtsfällen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, ist nach Auffassung der Fraktion ebenfalls nicht richtig. Die FDP begrüßte das Ziel des Gesetzes, hielt es allerdings für nicht geeignet, zu diesem Ziel beizutragen. Millionen wichen der Überregulierung im Wirtschafts-, Arbeits- und Steuerrecht aus, indem sie schwarz arbeiteten oder Schwarzarbeit in Auftrag gäben. Der Staat könne kein neues Unrechtsbewusstsein bei den Bürgern schaffen, so die FDP. Vielmehr müssten Anreize zum Aufbau regulärer Arbeit geschaffen werden. Vieles im Gesetzentwurf sei fragwürdig und wenig plausibel, etwa die Rechnungsaufbewahrungspflicht privater Haushalte für zwei Jahre. Der Gesetzentwurf setze an den Symptomen, nicht aber an den Ursachen an. Das Gesetz werde voraussichtlich nicht die notwendigen Wirkungen entfalten können, so die Meinung der Liberalen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_119/01
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